Förderung durch die Stiftung der Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien
Die 1997 gegründete Stiftung der Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien hat sich die Aufgabe gestellt, uneigennützig regionale Projekte zu unterstützen.
Die Stiftung fördert Projekte in den Bereichen:
- Kultur, Kunst, Sport
- Heimat- und Brauchtumspflege
- Umweltschutz
- Gesundheitspflege
- Jugendförderung
- Bildung und Forschung
- Vertiefung von kulturellen und menschlichen Beziehungen durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Zielgruppen/Bedingungen
- Gemeinnützig anerkannte juristische Personen und natürliche Personen mit Geschäftssitz bzw. Wohnsitz im Geschäftsgebiet der Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien sind zur Beantragung auf Unterstützung an die Stiftung berechtigt.
- Förderungsberechtigt sind nur gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich anerkannte juristische Personen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gemeinnützigen Projekten.
- Darüber hinaus ist der Stiftungsvorstand berechtigt, Vorschläge für Stiftungsprojekte einzubringen, die nicht in jedem Fall den üblichen Fördervoraussetzungen genügen.
- Je Verein bzw. Körperschaft / juristische Person kann pro Kalenderjahr nur ein Antrag eingereicht werden.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
- Für Anträge auf Projektförderung ist ausschließlich das Antragsformular der Stiftung zu verwenden.
- Dem Antragsformular sind für die dort erbetenen zusätzlichen Angaben die erforderlichen Anlagen entsprechend beizufügen.
- Es ist in Kopie eine gültige Bescheinigung der Gemeinnützigkeit des Antragstellers vorzulegen.
- Im Falle eines Antrages auf Projektförderung, der für ein Projekt im Zusammenhang mit einem Denkmal gestellt wird, ist grundsätzlich eine Kopie der gültigen denkmalrechtlichen Genehmigung beizufügen.
- Für die Bearbeitung von Förderanträgen ist die Vorlage eines Kosten- und Finanzierungsplanes sowie eines Zeitplanes für das entsprechende (Einzel-) Projekt erforderlich. Sofern die Möglichkeit besteht, sind auch Vergleichsangebote vorzulegen.
- Der Antragsteller hat im Kosten- und Finanzierungsplan verbindlich Auskunft zu geben, wo er weitere Anträge auf Förderung, über den Antrag bei der Stiftung hinaus, gestellt hat.
- Üblicherweise wird eine finanzielle Eigenbeteiligung des Antragstellers von 1/3 der beantragten Fördersumme erwartet.
Weitere Informationen
Stiftung der Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien
Berliner Straße 64,
02826
Görlitz
Telefon
03583 6037100