Zur StartseiteLogo Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Förderdatenbank der DSEE

Förderung durch die Stiftung der Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien

Die 1997 gegründete Stiftung der Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien hat sich die Aufgabe gestellt, uneigennützig regionale Projekte zu unterstützen.

Die Stiftung fördert Projekte in den Bereichen:

  • Kultur, Kunst, Sport
  • Heimat- und Brauchtumspflege
  • Umweltschutz
  • Gesundheitspflege
  • Jugendförderung
  • Bildung und Forschung
  • Vertiefung von kulturellen und menschlichen Beziehungen durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Zielgruppen/Bedingungen

  • Gemeinnützig anerkannte juristische Personen und natürliche Personen mit Geschäftssitz bzw. Wohnsitz im Geschäftsgebiet der Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien sind zur Beantragung auf Unterstützung an die Stiftung berechtigt.
  • Förderungsberechtigt sind nur gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich anerkannte juristische Personen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gemeinnützigen Projekten.
  • Darüber hinaus ist der Stiftungsvorstand berechtigt, Vorschläge für Stiftungsprojekte einzubringen, die nicht in jedem Fall den üblichen Fördervoraussetzungen genügen.
  • Je Verein bzw. Körperschaft / juristische Person kann pro Kalenderjahr nur ein Antrag eingereicht werden.

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

  • Für Anträge auf Projektförderung ist ausschließlich das Antragsformular der Stiftung zu verwenden.
  • Dem Antragsformular sind für die dort erbetenen zusätzlichen Angaben die erforderlichen Anlagen entsprechend beizufügen.
  • Es ist in Kopie eine gültige Bescheinigung der Gemeinnützigkeit des Antragstellers vorzulegen. 
  • Im Falle eines Antrages auf Projektförderung, der für ein Projekt im Zusammenhang mit einem Denkmal gestellt wird, ist grundsätzlich eine Kopie der gültigen denkmalrechtlichen Genehmigung beizufügen.
  • Für die Bearbeitung von Förderanträgen ist die Vorlage eines Kosten- und Finanzierungsplanes sowie eines Zeitplanes für das entsprechende (Einzel-) Projekt erforderlich. Sofern die Möglichkeit besteht, sind auch Vergleichsangebote vorzulegen.
  • Der Antragsteller hat im Kosten- und Finanzierungsplan verbindlich Auskunft zu geben, wo er weitere Anträge auf Förderung, über den Antrag bei der Stiftung hinaus, gestellt hat. 
  • Üblicherweise wird eine finanzielle Eigenbeteiligung des Antragstellers von 1/3 der beantragten Fördersumme erwartet.