Förderung durch die Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Nordwest
Die Sparkasse Mecklenburg-Nordwest errichtete die Stiftung am 20. November 2009. Die Stiftung ist bei der Entscheidung über die Vergabe von Mitteln an die Vorgaben aus ihrer Satzung sowie der vom Stiftungskuratorium festgelegten Förderleitlinien gebunden. Ihrer Satzung entsprechend fördert die Stiftung in den Bereichen Kunst, Kultur, Heimatkunde, Sport, Denkmalpflege, Kinder-und Jugendförderung, Umwelt und Natur sowie sozialer Aufgaben.
Zielgruppen/Bedingungen
Die Stiftung fördert Projekte und Vorhaben in der Region, die durch das heutige Geschäftsgebiet der Sparkasse Mecklenburg-Nordwest umschrieben wird. Antragsberechtigt sind juristische Personen, die vom zuständigen Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sind. Folgende Kriterien sind für eine Förderung relevant:
- Die Gemeinnützigkeit des Projektträgers muss nachgewiesen werden.
- Die Förderbeträge werden grundsätzlich auf bei der Sparkasse Mecklenburg-Nordwest geführte Girokonten überwiesen; eine laufende Geschäftsverbindung muss angestrebt bzw. weitergeführt werden.
- Die Stiftung stellt an die zur Förderung beantragten Projekte generell den Anspruch nach einer hohen Qualität.
- Die Vorhaben sollen eine möglichst nachhaltige Wirkung entfalten und sich durch eine überzeugende Konzeption und Originalität auszeichnen.
- Die Stiftung leistet keine Dauerförderung. Sie kann aber im begründeten Einzelfall eine längerfristige Partnerschaft eingehen und in unregelmäßigen Abständen wiederholt fördern.
- Bei der Planung und Durchführung von Projekten gelten die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- Ein angemessener Einsatz von Eigenmitteln durch die Antragsteller wird erwartet.
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- kommerzielle Einrichtungen und Veranstaltungen
- allgemeine laufende Kosten
- Personalkosten
- Maßnahmen, die jährlich wiederkehrende Zuwendungen durch die Stiftung erfordern
- Vorhaben außerhalb der Förderbereiche
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich schriftlich und postalisch an die Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Nordwest.
Für den schriftlichen Antrag ist der von der Stiftung auf ihrer Homepage veröffentlichte Vordruck zu verwenden. Mit den vollständigen und ggf. durch Anlagen ergänzten Angaben soll der Stiftung ein klares Bild des Vorhabens vermittelt werden.
Förderanträge können durch die Stiftung erst dann bearbeitet werden, wenn diese dem Stiftungsvorstand vollständig vorliegen.
Weitere Informationen
Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Nordwest
Mecklenburger Straße 9,
23966
Wismar
Telefon
03841 240111