Förderung durch die Stiftung der Sparkasse Märkisch-Oderland
Die Stiftung der Sparkasse Märkisch-Oderland wurde 1999 als eine der ersten Sparkassenstiftungen im Land Brandenburg gegründet, um gemeinnützige Projekte in der Region zu fördern. Kunst, Kultur und Sport sowie die Kinder- und Jugendförderung im Landkreis Märkisch-Oderland liegt ihr dabei besonders am Herzen.
Zielgruppen/Bedingungen
Die Stiftung fördert Projekte und Maßnahmen, die dem Stiftungszweck entsprechen und für die die Gemeinnützigkeit gemäß der Stiftungssatzung nachgewiesen ist. Zweck der Stiftung ist die Förderung und Unterstützung von Kunst, Kultur und Sport sowie die Kinder- und Jugendförderung im Landkreis Märkisch-Oderland.
Der Zweck kann u. a. erfüllt werden durch:
- Förderung herausragender Leistungen und Initiativen im kulturellen
Bereich, - Förderung der bildenden Kunst, z.B. im Wege des Erwerbs von Kunstwerken und Durchführung von Ausstellungen
- Durchführung und Förderung von Veranstaltungen kultureller Art, z.B.
im Bereich der Musik und Literatur, - Förderung von Sportveranstaltungen,
- Förderung der Errichtung von Sportanlagen und des Erwerbs von Sportgeräten und Ausrüstungen,
- Unterhaltung und Unterstützung von Kindergärten, Kinder- und Jugendheimen sowie von Kinder- und Jugenderholungsheimen, von Schulen, Erziehungsberatungsstellen und Begegnungsstätten,
- Förderung beispielhafter Aktionen und Leistungen von Kindern und Jugendlichen, von Jugendverbänden oder Selbsthilfegruppen,
- Förderung traditionellen Brauchtums (Heimatpflege), landesmannschaftlicher Besonderheiten.
Die Förderung durch die Stiftung erfolgt grundsätzlich projektbezogen und umfaßt Maßnahmen, die sich in ihrer Wirksamkeit auf Zielgruppen im Landkreis Märkisch-Oderland beziehen. Die Höhe der Förderung eines Projektes beträgt in der Regel mindestens 500,00 Euro und höchstens 2.500,00 Euro. Über Abweichungen entscheidet das Kuratorium der Stiftung.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Eine Förderung ist mit dem Antragsformular der Stiftung zu beantragen
Als Anlagen sind beizufügen:
- eine Beschreibung des Projektes,
- der Kosten- und Finanzierungsplan,
- die aktuelle Bescheinigung der Steuerfreistellung wegen Gemein-nützigkeit.
Die Anträge sind an die Stiftung der Sparkasse Märkisch-Oderland, Große Straße 2-3 in 15344 Strausberg einzureichen.
Das Kuratorium der Stiftung tagt jeweils im Frühjahr und im Herbst des Geschäftsjahres und entscheidet über die vorliegenden Anträge.
Die Stiftung unterstützt grundsätzlich nur solche Vorhaben, die nach den Sitzungen des Kuratoriums, in der über den Antrag entschieden wird, realisiert werden. Vorhaben, die vor den Sitzungen des Kuratoriums begonnen wurden, sind von einer Förderung in der Regel ausgeschlossen. Eine nachträgliche Förderung bereits abgeschlossener Vorhaben erfolgt nicht.
Weitere Informationen
Stiftung der Sparkasse Märkisch-Oderland
Große Straße 2–3,
15344
Strausberg
Telefon
03341 3402400