Förderung durch die Stiftung der Sparkasse der Homburgischen Gemeinden
Der Zweck der Stiftung der Sparkasse der Homburgischen Gemeinden ist die Förderung kultureller, gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke in der Gemeinde Nümbrecht und der Stadt Wiehl. Der Stiftungszweck wird insbesondere dadurch erreicht, dass Mittel für die Verwirklichung der nachfolgenden steuerbegünstigten Zwecke anderer steuerbegünstigter Körperschaften des öffentlichen Rechts beschafft werden.
Zielgruppen/Bedingungen
Gefördert werden u.a Projekte in folgenden Themengebieten:
- Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten
- Förderung der Jugend- und Altenhilfe.
- Förderung von Kunst und Kultur
- Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
- Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe.
- Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege
- Förderung des Wohlfahrtswesens
- Förderung der Rettung aus Lebensgefahr.
- Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens.
- Förderung des Sports.
- Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde.
- Förderung des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals.
- Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Zuzüglich zum Förderantrag benötigt die Stiftung:
- die Satzungskopie
- den Vereinsregisterauszug
- den Freistellungsbescheid
Alle Unterlagen sind online oder per Post einzureichen oder in einer der Geschäftsstellen abzugeben.
Weitere Informationen
Stiftung der Sparkasse der Homburgischen Gemeinden
Hindenburgstr. 4-8,
51643
Gummersbach
Telefon
02261 310