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Förderdatenbank der DSEE

Förderung durch die Stiftung der Sparkasse Burgenlandkreis für Kultur und Sport

Die Sparkassen sind deutschlandweit der größte Förderer von Kultur und Sport. Auch im Burgenlandkreis besteht auf Grund der knapp bemessenen öffentlichen Mittel immer mehr Förderbedarf.

Nicht zuletzt deshalb haben sich der Verwaltungsrat und der Vorstand der Sparkasse Burgenlandkreis im Jahr 1997 dafür entschieden, eine Stiftung für Kultur und Sport ins Leben zu rufen. Seitdem wurden die verschiedensten Kultur- und Sportprojekte gefördert.

Zielgruppen/Bedingungen

Zweck der Stiftung ist die Förderung und Unterstützung gemeinnütziger Organisationen, Vereine und Verbände im Gebiet des Burgenlandkreises, die im kulturellen und sportlichen Bereich tätig sind.
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: 

  • die Gewährung von Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen, Vereine und Verbände, die im kulturellen oder sportlichen Bereich tätig sind, 
  • die Gewährung von Zuwendungen an Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken.


Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, Vereine und Verbände im Gebiet des Burgenlandkreises, die im kulturellen oder sportlichen Bereich tätig sind.
Ebenso antragsberechtigt sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz im Burgenlandkreis, soweit die Mittel für steuerbegünstigte Zwecke im Kultur- oder Sportbereich verwendet werden.

Förderanträge, die außerhalb des Förderspektrums der Stiftung liegen, werden von vornherein abgelehnt und unterliegen nicht der weiteren Prüfung durch die Stiftung.

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Das verlinkte Antragsformular kann ausgefüllt in der betreuenden Geschäftsstelle abgegeben werden.

  • Für Förderanträge ist grundsätzlich ein Antragsformular der Stiftung zu verwenden. Für zusätzliche Angaben sind dem Antragsformular Anlagen beizufügen.
  • Voraussetzung für die Bearbeitung von Förderanträgen ist die Vorlage eines genauen Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplanes zum jeweiligen Projekt.
  • Nach Antragsbewilligung erhält der Zuwendungsempfänger einen Förderungsbescheid der Stiftung, der Art, Höhe und Umfang der Förderung festlegt. Die Bewilligung eines Förderantrags kann mit Auflagen verbunden sein.