Förderung des vereinseigenen Sportstättenbaus
Seit 2014 leistet der Landessportbund Thüringen mit seinem Projekt „Förderung des vereinseigenen Sportstättenbaus“ einen aktiven Beitrag zur Verbesserung der vereinseigenen Sportanlagen in Thüringen – dank der finanziellen Unterstützung durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.
Zielgruppen/Bedingungen
Gefördert werden:
- Sanierung und Modernisierung bestehender Sportstätten, insbesondere durch den Einbau energieeinsparender Maßnahmen und umweltschonender Technologien.
- Umwidmung von Sportstätten sowie anderer Gebäude und Räumlichkeiten mit dem Ziel der sportlichen Nutzung.
- Erweiterung der Nutzbarkeit vorhandener Sportstätten, insbesondere für den Rehabilitations- und Behindertensport, den Gesundheitssport, den Seniorensport sowie für Trendsportarten und für die Förderung einer geschlechtergerechten Nutzung.
- Neubau und Ersatzneubau von Sportstätten.
Voraussetzung:
Der Sportverein ist Mitglied im LSB und muss bei der zu fördernden Sportanlage eine vertraglich geregelte Zweckbindung von mindestens 15 Jahren (bei Neubau 20 Jahre) in Form eines Eigentümernachweises (Grundbuchauszug), Erbbaurechtsvertrags bzw. eines langfristigen Pacht-, Miet- und Nutzungsvertrags nachweisen.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Abgabetermin für die vollständige Anmeldung im LSB ist jeweils der 1. August für das Folgejahr (Termine für eine Kreisförderung teilweise bereits am 15. Juni für das Folgejahr)
Weitere Informationen
Landessportbund Thüringen e.V.
Haus des Thüringer Sports Werner-Seelenbinder-Str. 1,
99096
Erfurt
Webseite
Telefon
0361 340540