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Förderdatenbank der DSEE

Förderung des Ehrenamts im Saarland

Ehrenamtliche tragen dazu bei, ihren Mitmenschen in den unterschiedlichsten Lebenssituationen beizustehen und bereichern damit das soziale Gefüge und den Zusammenhalt unserer Gesellschaft auf wunderbare Weise. Ihr selbstloser Einsatz macht das Leben anderer Menschen leichter und in vielerlei Hinsichten auch besser.

Um dem vielfältigen ehrenamtlichen Engagement für Migrantinnen und Migranten in besonderer Weise Rechnung zu tragen, fördert das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit die Unterstützung, Betreuung und Integration von Migrantinnen und Migranten mit dem Ziel der Verbesserung ihrer gesellschaftlichen Teilhabechancen und des Zusammenlebens vor Ort.

Gleichzeitig wird das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit auch weiterhin das ehrenamtliche Engagement in sozialen Projekten fördern. Hierzu wurde die bisherige Förderrichtlinie unter Berücksichtigung der über mehrere Jahre gesammelten Erfahrungen in der Förderpraxis angepasst.

Zielgruppen/Bedingungen

Gegenstand der Förderung ist die Durchführung von Projekten, die durch ehrenamtliches Engagement realisiert werden und die keine wirtschaftlichen, sondern überwiegend gemeinnützige Zwecke verfolgen. Darüber hinaus kann auch das ehrenamtliche Engagement in Projekten gefördert werden, die der Verbesserung der Lebenssituation von hilfs- und unterstützungsbedürftigen Menschen im Saarland dienen sowie die ehrenamtliche Begleitung und Betreuung von Migrantinnen und Migranten im Saarland (s. entsprechende Förderrichtlinie).

Gefördert werden nach Maßgabe der Nummern 4 und 5 Sachausgaben für die Erhaltung oder den Aufbau solcher Projekte im Saarland.

Ziele der Förderung sind

- die Weiterentwicklung und der Erhalt des ehrenamtlichen Engagements

- die Unterstützung und Qualifikation ehrenamtlich tätiger Personen

- der Auf- und Ausbau von ehrenamtlichen Netzwerken sowie

- die Würdigung des ehrenamtlichen Engagements

Die Förderschwerpunkte liegen insbesondere in ehrenamtlichen Projekten in den Themenbereichen
- Menschen mit Behinderungen,
- Familienpolitik,
- Frauenpolitik sowie Schutz von Frauen und Kindern,
- Gesundheitsförderung und Prävention,
- Kinder- und Jugendarbeit,
- Seniorenhilfe,
- Betreuung und Begleitung von Schwerstkranken und Sterbenden,
- sozial benachteiligte Menschen und gegen soziale Ausgrenzung

Zuwendungsempfänger sind juristische Personen des Privatrechts (z.B. rechtsfähige Vereine, Verbände und Institutionen) sowie öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften und ihre Unterorganisationen.
- Sofern Städte und Gemeinden Anträge für ehrenamtlich Tätige in ihrem Gemeindebezirk abwickeln oder natürliche Personen des Privatrechts Anträge für ehrenamtliche Tätigkeiten abwickeln, die offensichtlich einer gemeinnützigen Gruppierung / einem gemeinnützigen Träger gemäß dieser Richtlinie zuzuordnen sind, kann die Förderung auch diesen ausgezahlt werden. Der rechtliche Status des Zuwendungsempfängers gemäß dieser Richtlinie bleibt davon unberührt.

Die Höhe der Förderung beträgt für jedes Projekt maximal 5.000 €. Die Übernahme von etwaigen Bewirtungskosten im Rahmen von Veranstaltungen ist auf 15 € pro Person beschränkt

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Anträge sind rechtzeitig vor Maßnahmebeginn beim 

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit (MASFG)
Franz-Josef-Röder-Str. 23
66119 Saarbrücken

zu stellen; Antragsformulare sind beim MASFG oder online unter www.saarland.de/ehrenamt-foerderung erhältlich.

Auf Antrag kann vorzeitiger Maßnahmebeginn bewilligt werden. Die positive Entscheidung über den vorzeitigen Maßnahmebeginn beinhaltet jedoch noch keine Entscheidung über die Bewilligung des Förderantrags.

Die Zuwendungsanträge müssen mindestens folgende Angaben enthalten:

- die genaue Bezeichnung des Maßnahmeträgers,

- eine Beschreibung des Projektes und

- ein Kosten- und Finanzierungsplan für den gesamten beantragten Förderzeitraum.

Weitere Informationen

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Saarland

Mainzer Straße 34,
66111 Saarbrücken

Telefon

0681 5013097