Förderdatenbank der DSEE

Förderung der Zukunft bilden - Andrea & Markus Eisel Stiftung

Die Stiftung Zukunft bilden unterstützt Projekte und Initiativen im Bereich der Bildung und Erziehung,
die mit den Grundgedanken der Stiftung – einer Förderung des selbständigen Lernens, der freien
Entfaltung der eigenen Potenziale und einer achtsamen Erziehung – in Einklang stehen.

Deshalb unterstützt die Stiftung

  • Bildungsangebote, die eigene Interessen und Ideen der Kinder und Jugendlichen in den Vordergrund stellen,
  • Bildungsangebote, deren Grundlage eine gleichwertige Beziehung zwischen Lernenden und Lehrenden auf Augenhöhe ist,
  • Bildungsangebote, die geeignete Rahmenbedingungen für Entdeckungen und Erkenntnisse schaffen,
  • sowie Forschungsvorhaben und Weiterbildungsvorhaben, die solche Bildungsangebote konzipieren, ermöglichen und vorantreiben.

Zielgruppen/Bedingungen

Konkret fördert die Stiftung:

  • pädagogische Projekte (z. B. außerschulische Bildungsangebote) und Bildungseinrichtungen, in denen selbstbestimmte und selbstorganisierte Bildung im Mittelpunkt steht,
  • soziale, ökologische und gemeinnützige Projekte (z. B. Stadtteilprojekte, Kulturzentren, Freizeitangebote), die es ermöglichen und unterstützen, dass Kinder sich frei und selbstbestimmt entfalten und in der Gesellschaft teilhaben können,
  • ökologische, pädagogische und soziale Projekte (z. B. unabhängige Landwirtschaft und Strom-/Wasserversorgung, schulische und berufliche Ausbildung, Straßenkinderprojekte) in Regionen und Ländern, die von Armut, Benachteiligung und fehlenden Entwicklungsperspektiven betroffen sind,
  • Studien und Forschungsvorhaben im Zusammenhang mit selbstbestimmter und selbstorganisierter Bildung (z. B. wissenschaftliche Begleitforschung von pädagogischen Einrichtungen, entwicklungspsychologische Studien oder Untersuchungen zu pädagogischen Konzepten und Methoden),
  • Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit, um den Gedanken einer selbstbestimmten Bildung zu fördern und zu verbreiten (z. B. Weiterbildung von pädagogischem Fachpersonal, Informationsveranstaltungen für Eltern und Interessierte).

Was Antragstellende mit Sitz in Deutschland vorlegen müssen:

  • aktueller Freistellungsbescheid über die Förderung nach §52 Satz 2 Nummer 1 (Wissenschaft und Forschung), Nummer 7 (Erziehung und Bildung), Nummer 8 (Natur-, Umwelt- und Klimaschutz) oder Nummer 18 (Gleichberechtigung) der Abgabenordnung (AO)

Antragstellende mit Sitz außerhalb Deutschlands

  • setzen sich bitte vor Antragstellung mit der Stiftung in Verbindung: vorstand@stiftung-zukunft-bilden.org

Grundsätzlich soll eines oder mehrere der folgenden Prinzipien in diesen Vorhaben enthalten sein:

  • nachhaltiges, selbstbestimmtes bzw. selbstorganisiertes Lernen
  • Demokratieprinzip und Kinderrechte
  • ethnische und religiöse Vielfalt
  • Gleichberechtigung von Menschen aller Geschlechtsidentitäten
  • Zukunftsperspektiven in benachteiligten Regionen
  • ökologische Zukunft der Erde

Die Stiftung fördert Vorhaben mit bis zu 5000 € pro Jahr und über eine Dauer von bis zu drei Jahren. Darüber hinaus gehende Anschlussvorhaben müssen entsprechend neu beantragt und bewilligt werden.

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Anträge können jederzeit gestellt werden. Der Stiftungsvorstand entscheidet je nach Bedarf an 3-4 Terminen im Jahr. Mit entsprechenden Bearbeitungszeiten ist daher je nach Eingangsdatum des Antrages zu rechnen.

Die Stiftung bittet um eine formlose Beantragung, in der folgende Punkte beschrieben und beinhaltet sein müssen:
• Kurze Beschreibung des Projekts mit Projektplan (Ziele, Zielgruppe, Bedarf, Inhalte, Maßnahmen, Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplan) – bis zu zwei DIN A4 Seiten
• Kurzvorstellung des/der Antragstellenden (Träger, Organisationsform, Aufgabengebiet, Team…) – bis zu einer DIN A4 Seite
• Eventuelle Kooperations- und/oder Finanzierungspartner
• Ansprechperson mit Kontaktdaten
• Höhe der Antrags-Summe und Bankverbindung
• Bestätigung nach Erhalt des Geldes: Zuwendungsbescheinigung (mit der Bewilligung erhalten Sie einen Vordruck)
Für Organisationen mit Sitz in Deutschland:
• Vorlage eines aktuellen Freistellungsbescheides des zuständigen Finanzamtes über die Förderung nach §52 Satz 2 Nummer 1 (Wissenschaft und Forschung), Nummer 7 (Erziehung und Bildung), Nummer 8 (Natur-, Umwelt- und Klimaschutz) oder Nummer 18
(Gleichberechtigung) der Abgabenordnung (AO)

Bitte schicken Sie den Antrag mit Anlagen per Mail an die Stiftung.

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