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Förderdatenbank der DSEE

Förderung der Versicherungskammer-Stiftung

für Projekte im Geschäftsgebiet der Versicherungskammer Bayern (in Bayern oder in der Pfalz)

2011, zum 200-jährigen Bestehen der Versicherungskammer Bayern, fiel der Startschuss: Die Versicherungskammer Stiftung nahm ihre Arbeit auf. Die selbst gestellte Aufgabe war, die Sicherheit zu erhöhen und das Zusammenleben der Bürger zu stärken – durch Projekte in den Bereichen Ehrenamt, Zivilcourage, Gefahrenprävention, Lebensrettung, Jugendbildung, Verkehrssicherheit und Brandschutz.

Zielgruppen/Bedingungen

Die Versicherungskammer Stiftung fördert ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i.S. d. § 52 AO.
Insbesondere fördert sie steuerbegünstigte Körperschaften, Anstalten und Stiftungen und rechtlich selbstständige Einrichtungen, die

  • sich im Bereich der Lebensrettung engagieren,
  • sich der Prävention von Straftaten sowie der Sicherheit im öffentlichen Verkehr widmen,
  • Menschen unterstützen, die aufgrund ihres selbstlosen Handelns, aufgrund von Straftaten oder aus anderen Gründen unverschuldet gesundheitlich oder finanziell in Not geraten sind,
  • soziale Aufgaben im Bereich der Feuerwehren wahrnehmen,
  • sich der Förderung des Brandschutzes und der Brandschutzerziehung, der Verkehrssicherheit, der Alkoholprävention unter Jugendlichen sowie der Jugendbildung widmen.

Die Versicherungskammer Stiftung möchte die Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements für die Zukunft unserer Gesellschaft hervorheben. Daher hat sie sich zum Schwerpunkt ihrer Arbeit gemacht, Menschen zum ehrenamtlichen Engagement zu befähigen, sie darin zu unterstützen und ihre gesellschaftliche Anerkennung zu fördern.
Die Stiftung sieht sich als Impulsgeber für soziale Innovationen und fördert insbesondere neue Ideen und Ansätze, mit denen Ehrenamtliche gesellschaftliche Herausforderungen angehen. Sie unterstützt Projektträger bei der Verbesserung der Voraussetzungen für ihre Arbeit und widmet besondere Aufmerksamkeit dem ehrenamtlichen Nachwuchs sowie der Zusammenarbeit von Projekten über disziplinäre und strukturelle Grenzen hinweg.


Gefördert werden deshalb bevorzugt

  • steuerbegünstigte Körperschaften, Anstalten und Stiftungen sowie rechtlich selbständige Einrichtungen, die sich im Bereich des Ehrenamtes engagieren,
  • Maßnahmen, die Menschen für das Ehrenamt gewinnen und motivieren, bei der Ausübung des Ehrenamtes unterstützen und dieses dauerhaft sichern sowie neue Formen des Ehrenamtes fördern,
  • Aus-, Fort- und Weiterbildungen, die der ehrenamtlichen Tätigkeit von Nutzen sind,
  • die Entwicklung und Betreuung von Vernetzungsprojekten von Trägern gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeit,
  • Projekte, die Modellcharakter haben,
  • und auch andere, ebenfalls steuerbegünstigte Körperschaften, Anstalten und Stiftungen oder geeignete öffentliche Behörden, wenn diese mit den zur Verfügung gestellten Mitteln den Stiftungszweck nach Absatz 1 der Satzung unterstützen.

Des Weiteren ist zu beachten:

  • Projekte müssen im Geschäftsgebiet der Versicherungskammer Bayern, Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts, in Bayern oder in der Pfalz, durchgeführt werden.
  • Dauerförderungen können nur ausnahmsweise und in begrenztem Ausmaß gewährt werden.
  • Projekte müssen finanziell und konzeptionell stringent geplant sein.
  • Eine Auszahlung des Förderbetrags erfolgt erst, wenn eine Kopie des aktuellen Körperschaftssteuerfreistellungsbescheides vorgelegt wurde.
  • Eine erneute Einreichung bereits abgelehnter Anträge ist grundsätzlich nicht möglich.
  • Die Versicherungskammer Stiftung behält sich vor, die vorstehenden Förderrichtlinien jederzeit zu ändern.

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Wenn Sie bei der Versicherungskammer Stiftung eine Förderung beantragen möchten, prüfen Sie bitte zunächst, ob Ihr Vorhaben den Förderrichtlinien entspricht. Ist dies der Fall, schicken Sie bitte eine Erstanfrage an die Stiftung. Bitte orientieren Sie sich hierbei an den unten stehenden 10 Fragen.

Bei der Erstanfrage zu beachten:

  • Ihre Anfrage fasst Projektidee und Finanzierung in einem schriftlichen Dokument von maximal vier Seiten zusammen (inkl. Tabellen/Grafiken/Schaubildern).
  • Sobald Ihre Dokumente eingehen, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Die Prüfungsphase kann bis zu 8 Wochen beanspruchen.
  • Nach Prüfung Ihrer Anfrage erhalten Sie entweder eine Aufforderung zur Antragstellung mit beigefügtem Antragsformular oder ein begründetes Ablehnungsschreiben.
  • Die Versicherungskammer Stiftung übernimmt in der Regel keine Dauerförderung.

Für die Erstanfrage gibt es keine allgemeine Antragsfrist. Sie können Ihre Anfrage jederzeit formlos per E-Mail an info@versicherungskammer-stiftung.de senden.

Bitte nehmen Sie in Ihrer Anfrage zu folgenden Fragen möglichst detailliert Stellung:

  1. Die Versicherungskammer Stiftung beschäftigt sich satzungsgemäß mit ausgewählten Handlungsfeldern in den Themen Lebensrettung, Bürgerschaftliches Engagement, Verkehrssicherheit, Brandschutz, Prävention und Bildung. In welches dieser Handlungsfelder würden Sie ihr Projektvorhaben einordnen und warum?
  2. Ist das geplante Projekt oder die durchführende Institution gemeinnützig?
  3. Titel und Beschreibung Ihres Projekts/Ihrer Projektidee. Welche Ansätze in diesem Themengebiet gibt es bereits und inwiefern ist Ihr Projekt innovativ?
  4. In welchem Zeitraum ist das Projekt geplant?
  5. Welche Ziele wollen Sie in welchem Zeitraum erreichen?
  6. Beschreiben Sie die Meilensteine für den geplanten Projektverlauf.
  7. Wie planen Sie die gewünschte Veränderung zu beobachten?
  8. Welche möglichen oder bereits feststehenden Partner und Förderer können genannt werden?
  9. Von welchen Gesamtkosten geht die Kalkulation aus? Welche anteilige Förderung durch die Stiftung stellen Sie sich vor und welche Kosten sollen damit gedeckt werden?
  10. Bitte geben Sie Ihre vollständigen Kontaktdaten an. Bitte beachten Sie, dass Anfragen ohne Postadresse nicht bearbeitet werden können.

Weitere Informationen

Versicherungskammer – Stiftung

Maximilianstraße 53,
80530 München

Telefon

089 21602791