Förderung der Stiftung Umwelt und Entwicklung NRW
Der Auftrag der Stiftung ist, das Engagement der Einwohner und Einwohnerinnen Nordrhein-Westfalens für die Anliegen von Umwelt und Entwicklung im Sinne der Agenda 21, des Leitbildes der nachhaltigen Entwicklung und der globalen Ziele für Nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDG) zu unterstützen. Schwerpunkt der Förderarbeit der Stiftung ist die Informations- und Bildungsarbeit im Bereich nachhaltiger Entwicklung. Die beiden Bildungskonzepte "Bildung für nachhaltige Entwicklung" und "Globales Lernen" sind hierbei von besonderer Bedeutung.
Gefördert werden insbesondere Projekte mit folgenden Themenschwerpunkten:
- Umwelt-, Klima- und Naturschutz, Ressourcenschonung, Erhalt von Biodiversität,
- entwicklungspolitische Bildung und Information,
- interkulturelles Lernen zu Themen aus den Bereichen Umwelt und Entwicklung,
- nachhaltige Produktion und nachhaltiger Konsum.
Vorzugsweise fördert die Stiftung solche Projekte, die Umwelt- und Entwicklungsbelange miteinander verbinden, neue Zielgruppen erreichen, in denen sich Menschen ehrenamtlich engagieren und die über die Förderung hinaus wirken.
Zielgruppen/Bedingungen
Wer ist antragsberechtigt?
- Förderanträge können satzungsgemäß nur rechtsfähige, gemeinnützige Organisationen wie eingetragene Vereine (e. V.), gemeinnützige GmbH (gGmbH), gemeinnützige Stiftungen und kirchliche Institutionen stellen.
Beachten Sie:
Bevor Sie einen Antrag bei der Stiftung einreichen, müssen Sie Unterlagen einreichen, damit geprüft werden kann, ob Ihre Organisation antragsberechtigt ist. Welche Details dazu nötig sind, siehe Prüfung der Antragsberechtigung
- Die antragstellende Organisation muss die rechtliche und tatsächliche Verantwortung für das Projekt tragen und wesentlich zu seiner Realisierung beitragen. Die Weitergabe der Fördermittel zur Durchführung eines Projektes an Dritte ist nicht erlaubt.
- Es können auch Anträge von mehreren kooperierenden Partnern (sogenannte Konsortialanträge) eingereicht werden. In diesem Fall müssen alle Partner – wie unter dem ersten Punkt aufgeführt – antragsberechtigt sein.
- Vorhaben von Einzelpersonen oder von Wirtschaftsunternehmen können nicht gefördert werden.
- Alle geförderten Maßnahmen müssen sich an Menschen in Nordrhein-Westfalen richten, der Sitz des Antragstellers kann auch in einem anderen Bundesland liegen.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Stiftung vereinfacht Antragstellung:
Die Stiftung hat ihr Verfahren zur Beantragung von Fördermitteln vereinfacht. Ab sofort erfolgt es zweistufig. Zudem können Unterlagen jetzt auch digital eingereicht werden. Das neue Verfahren beschleunigt nicht nur die Antragsstellung und Bearbeitung, es sorgt auch für mehr Transparenz.
1. Antragsberechtigung
Ab sofort ist die Prüfung der Antragsberechtigung ein separater Schritt. Er erfolgt vor der Einreichung des eigentlichen Antrags. Bitte senden Sie die dafür benötigten Unterlagen an antragsberechtigung@sue-nrw.de.
Ihre Unterlagen können Sie ab sofort digital einreichen. Wenn diese vollständig vorliegen, erhalten sie in der Regel innerhalb von zwei Wochen eine Rückmeldung, ob und wie lange Ihre Organisation antragsberechtigt ist. Solange die Antragsberechtigung gültig ist, können Sie Anträge stellen. Weitere Erläuterungen zur Antragsberechtigung finden Sie hier https://www.sue-nrw.de/antragsberechtigung/
2. Antragseinreichung
Für Projekte mit einer Fördersumme von mehr als 10.000 Euro gibt es ab sofort vier feste Antragsfristen im Jahr. Die Fristen finden Sie hier https://www.sue-nrw.de/antragstellung/#0321. Bitte stellen Sie Ihren Antrag vor Fristende. Sollten Sie eine Frist verpasst haben, können Sie Ihren Antrag zum nächstmöglichen Termin stellen. Berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung bitte, dass das Projekt erst nach der Förderentscheidung beginnen kann. Ihre Anträge senden Sie bitte an antrag@sue-nrw.de
Projekte mit einer Fördersumme bis 10.000 Euro sowie Antragsskizzen können weiterhin laufend eingereicht werden.
- Förderanträge mit einer Förderung von mehr als 100.000 Euro pro Jahr oder einer Gesamtförderung von mehr als 200.000 Euro:
Diese Anträge werden vom Stiftungsrat entscheiden, der zweimal im Jahr tagt. Da die Anträge zunächst dem Vorstand vorgelegt werden, haben sie eine etwas längere Bearbeitungszeit.