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Förderdatenbank der DSEE

Förderung der Stiftung Naturschutz Schleswig Holstein

Sie möchten als Naturschutzverband, Stiftung, Genossenschaft oder juristische Person ein Projekt für den Biologischen Klimaschutz umsetzen? Also zum Beispiel ein Moor renaturieren oder einen Wald als CO2-Speicher aufbauen? Dann können Sie bei der Stiftung Naturschutz eine Förderung für Ihr Projekt beantragen. Informationen zu Projektförderung im Bereich "Natur-und Artenschutz finden Sie weiter unten.

Antragsberechtigt sind
- juristische Personen des öffentlichen Rechts,
- Stiftungen, sofern der Naturschutz zu ihren satzungsgemäßen Aufgaben gehört,
- Naturschutzvereine und -verbände sowie Genossenschaften, Gesellschaften, soweit der Naturschutz zu den satzungsgemäßen Aufgaben gehört,
- sonstige natürliche und juristische Personen des bürgerlichen Rechts, die in der Lage sind, zuwendungsfähige Maßnahmen durchzuführen und den dauerhaften Erhalt der Anlagen zu gewährleisten.

Projekte im Themenbereich "Biologischer Klimaschutz"


Förderfähig sind Projekte, die geeignet sind, die Fondszwecke zu erfüllen.
Dazu gehören insbesondere:
- Projekte zur Erhaltung moortypischer Wasserstände oder zur Wiedervernässung von trockengelegten bzw. degenerierten Mooren und zum Erhalt oder zur Entwicklung und Verbesserung der Lebensräume der moortypischen Flora und Fauna,
- Projekte zur Einsparung von Treibhausgasen durch Moorvernässung,
- Projekte zur Einsparung von Treibhausgasen durch die Wiederherstellung moortypischer Wasserstände in Wäldern auf Moorböden,
- Projekte zum Umbau von Wäldern auf Moorböden (Baumartenwechsel durch Naturverjüngung, Saat oder Pflanzung, Kultursicherung und –pflege) mit dem Ziel, Treibhausgase einzusparen und die Biodiversität zu fördern
- Projekte zur Naturwaldneubildung mit dem Ziel, Treibhausgase einzusparen und die Biodiversität zu fördern.
Notwendige Voruntersuchungen sollen in der Regel max. 10 von Hundert der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen.
- Projekte zur Dokumentation und Erfolgskontrolle der Maßnahmen und zur Information der Öffentlichkeit über das Moorschutzprogramm und das Programm Biologischer Klimaschutz,
- der Ankauf oder die langfristige Pacht von Flächen (die langfristige Pacht von Flächen ist nur bei Zuwendungen aus dem Moorschutzfonds zulässig)
oder der Erwerb von Rechten an Flächen zum Zwecke des Moorschutzes oder des Biologischen Klimaschutzes,
- besucherlenkende Maßnahmen zum Schutz der Lebensräume und Arten sowie die naturschutzbezogene Wissensvermittlung hierzu,
- Nutzungsausfallentschädigungen in angemessenem Umfang im Zusammenhang mit dem Umbau von Wäldern auf Moorböden sind nur insoweit zuwendungsfähig, als sie im Detail nachgewiesen werden können, z.B. anhand forstlicher Wertgutachten nach den üblichen Bewertungsverfahren. Nutzungsmöglichkeiten, die bestehen bleiben, sind hierbei vollumfänglich zu berücksichtigen. Die Kosten für die Nachweise sind förderfähig.

Zielgruppen/Bedingungen

Der Zuwendungsantrag muss mindestens folgende Angaben enthalten (s.a. Ergänzungen der Anlage „Ergänzende Hinweise für Naturwaldneubildung und
Umbau von Wäldern auf Moorböden“):
- Beschreibung des Gegenstands und der Zielsetzung des Projektes einschließlich Begründung für die Notwendigkeit,
- Zeitplan,
- voraussichtliche Gesamtkosten des Projektes einschließlich eines Kostenund Finanzierungsplans mit allen Einnahmen und Ausgaben,
- Art und Umfang der Durchführung,
- Angaben zur bzw. zum Projektantragstellenden und den Kooperationspartner*innen,
- soweit erforderlich Genehmigungen, Zustimmungen, Anzeigen u.ä.,
- Erklärung zur Förderung durch andere Stellen,
- Erklärung über die Berechtigung zum Vorsteuerabzug gem. § 15 Umsatzsteuergesetz (UStG),
- im Falle eines geplanten Flächenerwerbs:
• welche Flächen für Zwecke des Moorschutzes oder des Biologischen Klimaschutzes gesichert werden sollen (flurstücksgenau),
• in welcher Form und in welchem Umfang Flächen gesichert werden sollen,
• wie sich die weitere Entwicklung der Flächen darstellen soll, mit Planunterlagen bestehend aus Übersichtsplan 1:25.000 und Detailkarten im geeigneten Maßstab mit Flurstücksangaben, ggf. Flurkartenauszug,
• welche Lage, Größe, welchen ökologischer Wert die Flächen besitzen,
• Art und Umfang der bisherigen Nutzung.
• bei Grunderwerb eine Bescheinigung eines unabhängigen qualifizierten Schätzers oder einer ordnungsgemäß zugelassenen amtlichen Stelle, mit der bestätigt wird, dass der Kaufpreis den Marktwert nicht übersteigt,
• von einer Angemessenheitsbescheinigung kann abgesehen werden, sofern der Gesamtwert des Grundstückes 5.000,- € und der Wert je ha 1.500,- € nicht übersteigt.

Projekte im Themenbereich Natur- und Artenschutz

Nach dieser Richtlinie werden Projekte gefördert, die besonders geeignet sind, den Stiftungszweck zu erfüllen. Dazu gehören insbesondere:
- Projekte und Maßnahmen zur Entwicklung und Verbesserung der Lebensräume der heimischen Tier- und Pflanzenarten
- der Ankauf, die langfristige Pacht oder sonstige zivilrechtliche Sicherung von Flächen zum Zwecke des Naturschutzes
- Projekte zur Förderung des Wissens und des Verständnisses der biologischen Vielfalt
- Projekte zur Förderung der naturverträglichen Erholung und des Naturerlebens

Der Förderantrag muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- Beschreibung des Gegenstands und der Zielsetzung des Projektes,
einschließlich Begründung für die Notwendigkeit
- Beginn und Dauer des Projektes
- voraussichtliche Gesamtkosten des Projektes einschließlich eines Kosten- und Finanzierungsplans
- Art und Umfang der Durchführung
- Angaben zum Projektantragsteller und den Kooperationspartnern
- Darstellung des geplanten Grunderwerbs/Anpachtung und/oder der geplanten Maßnahmen in der Fläche in einer Karte

Antragstellung

Zuwendungsanträge für beide Themenbereiche sind schriftlich zu richten an

Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein

Eschenbrook 4

24113 Molfsee

Anfragen im Vorfeld von potenziellen Zuwendungsanträgen sind formlos zu richten an die Stiftung Naturschutz unter der o.g. Adresse oder elektronisch an folgende E-Mail-Adresse: foerderung@stiftungsland.de .