Förderung der Stiftung Miteinander
Die Stiftung „Miteinander“ steht in der Tradition der Bemühungen der letzten 40 Jahre, die Lebenswelt von Menschen mit Behinderungen grundlegend zu verändern. Dass diese Bemühungen nicht auf Deutschland beschränkt sind, zeigt die Konvention der Vereinten Nationen zum Schutz und zur Förderung der Rechte behinderter Menschen. Leitlinie war und ist, eine möglichst individuelle und selbst bestimmte Wohnsituation mit gemeinschaftlichen Kontakten, gesellschaftlich anerkannter Arbeit und Zugang zu den gesellschaftlichen Institutionen zu verbinden. Dieses Ziel ist nur durch einen allgemeinen Wandel der Gesellschaft hin zur „Barrierefreiheit“ zu verwirklichen.
Zielgruppen/Bedingungen
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Hilfe für Menschen mit Behinderungen sowie die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind
- Die Stiftung stellt individuelle oder integrativen Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen, Jugendliche mit Entwicklungsverzögerungen oder ältere Menschen bereit und sichert und erweitert diese Angebote.
- Die Stiftung vermittelt Kontakte und Informationen zwischen betroffenen Gruppen und organisiert entsprechende Projekte im In- und Ausland.
- Die Stiftung unterstützt bestehende Betreuungsangebote für Menschen mit behinderungsbedingtem Betreuungsbedarf durch zusätzliche Angebote wie z.B. gemeinsame Ausflüge, Gesprächskreise und sportliche oder künstlerische Aktivitäten.