Förderung der Stiftung „Meininger Kliniken“
Die Stiftung „Meininger Kliniken“ fördert Bildung und Erziehung, Jugendhilfe, Gesundheits- und Wohlfahrtswesen sowie Kultur und Sport im Landkreis Schmalkalden-Meiningen.
Der Stiftungszweck wird verwirklicht, indem aus den Erträgen des Stiftungsvermögens dem Landkreis, anderen steuerbegünstigten Körperschaften oder anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken Zuschüsse gewährt werden, insbesondere für die Errichtung, Ausstattung und den Betrieb von Anlagen und Einrichtungen sowie die Durchführung von Projekten und Veranstaltungen.
Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Stiftungszweck fremd sind, durch unverhältnismäßig hohe Vergütung oder sonstige Vermögenszuwendungen begünstigt werden.
Zielgruppen/Bedingungen
Die Stiftungsmittel werden, soweit sie nicht zum Erhalt des Stiftungsvermögens nach eingesetzt werden, als Fördermittel (Zuschüsse) dem Landkreis, anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken gewährt.
Die Förderungen fließen insbesondere in die Errichtung, Ausstattung und den Betrieb von Anlagen und Einrichtungen sowie für die Durchführung von Projekten und Veranstaltungen.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Anträge auf Gewährung von Stiftungsmitteln sind schriftlich vor Beginn der Maßnahmen beim Landratsamt, Stiftung „Meininger Kliniken" einzureichen. Das Antragsformular steht bei der Website der Stiftung zum Download bereit.
In den Anträgen sind die Maßnahmen oder Projekte für die die Zuwendungen beantragt werden, einschließlich der voraussichtlichen Gesamtkosten sowie die Höhe der beantragten Zuwendung, zu benennen. Mit dem Antrag ist ein detaillierter Kosten- und Finanzplan vorzulegen.
Für Anträge Steuerbegünstigter Körperschaften sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
- Satzung
- Auszug aus dem Vereinsregister
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
Die Anträge sind umfassend zu begründen und rechtsverbindlich zu unterzeichnen.