Förderung der Stiftung Jugendarbeit Schleswig-Holstein
Die Stiftung Jugendarbeit Schleswig-Holstein hat die Aufgabe, Mittel zur Förderung der freien Jugendarbeit von Jugendgruppen, Jugendverbänden, Jugendringen und Jugendinitiativen zu beschaffen. Der Stiftungszweck wird durch die Förderung von Maßnahmen, Veranstaltungen und Projekten von Jugendverbänden, -ringen und -initiativen verwirklicht. Im Rahmen der Förderung der Jugendarbeit sollen auch innovative Vorhaben in der Jugendarbeit nachhaltig unterstützt werden. Dazu gehören z.B. auch Projekte in Ganztagsschulen. Die Projekte müssen der Förderkonzeption dieser Förderleitlinien entsprechen. Gefördert werden können Jugendverbände, -ringe und -initiativen, die
- die fachlichen Voraussetzungen für die geplanten Maßnahmen, Veranstaltungen und Projekte erfüllen,
- die Gewähr für eine zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Mittel bieten,
- gemeinnützige Ziele verfolgen
- eine angemessene Eigenleistung erbringen und
- die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten.
Zielgruppen/Bedingungen
Die Förderung richtet sich an Jugendliche.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Ein Förderantrag kann über das verlinkte Antragsformular erfolgen.
Weitere Informationen
Stiftung Jugendarbeit Schleswig-Holstein
Holtenauer Straße 99,
24105
Kiel
Webseite
Telefon
0431 8009840