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Förderdatenbank der DSEE

Förderung der Stiftung Glauben Leben im Bistum Trier

Das Bistum Trier hat im Januar 2008 die Stiftung GLAUBEN LEBEN gegründet. Sie ist eine rechtlich selbstständige, kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts. DieStiftung GLAUBEN LEBEN stellt den Glauben und die Sorge um die Zukunft der vielfältigen kirchlichen Dienste in den Mittelpunkt.

Zielgruppen/Bedingungen

  • Die Stiftung GLAUBEN LEBEN unterstützt die Erziehungs- und Bildungsarbeit in den kirchlichen Kindertagesstätten, Schulen, Fach- und Fachhochschulen.
  • Sie unterstützt die Familien- und die Erwachsenenbildung. Darüber hinaus fördert sie die Jugendarbeit sowie kulturelle und pastorale Angebote im Bistum Trier.
  • Die Stiftung GLAUBEN LEBEN im Bistum Trier setzt sich im besonderen Maße ein für die Bildung, Erziehung und Ausbildung von Menschen aus dem Bereich des Bistums Trier. Schwerpunkte setzen wir bei Maßnahmen der Jugendseelsorge und der Glaubenskommunikation im Allgemeinen. Auf Initiativen mit innovativem Charakter liegt ein besonderes, aber kein ausschließliches Augenmerk.


Anträge auf Förderung können stellen:

  • das Bistum Trier und alle seine Dienststellen und Einrichtungen und
  • die ihm im Rechtsverhältnis zugeordneten katholischen Institutionen,
  • die katholischen Kirchengemeinden,
  • die katholischen Verbände und Vereine sowie katholische Orden.
  • In Ausnahmefällen sind davon abweichende Destinatäre zulässig, wenn die beantragte
    Maßnahme die kirchlichen Aufgaben im Bistum Trier erfüllt.


Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Anträge sind in schriftlicher Form bei der Geschäftsstelle der Stiftung einzureichen.

Der Antragsteller oder die Antragstellerin muss darlegen, dass die  allgemeinen Grundsätze der Mittelvergabe erfüllt werden können.

Im schriftlichen Antrag soll der Destinatär in der Regel folgende Fragen beantworten:

  • Welches Personal mit welcher Qualifikation soll eingesetzt werden?
  • Welcher Mitteleinsatz ist insgesamt erforderlich? (Vorlage eines Kostenplans)
  • Wie erfolgt die Finanzierung der Maßnahme? (Vorlage eines Finanzierungsplans unter Angabe von Eigenmitteln und Drittmitteln, z. B. staatliche und kirchliche Förderungen, sonstige private Geldgeber sowie Teilnehmerentgelte)
  • Im Einzelfall können von der Stiftung weitere Auskünfte, Belege und sonstige Unterlagen angefordert werden.
  • Anträge werden von der Stiftung nur bearbeitet, wenn Unterlagen vollständig vorgelegt und alle offenen Fragen beantwortet werden.

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