Förderung der Stiftung Gemeinschaftshilfe
Die Stiftung Gemeinschaftshilfe ist hervorgegangen aus der Warengenossenschaft
Gemeinschaftshilfe der Siedler. Durch Verfügung des Amtsgerichtes von 1981 sollte die
Genossenschaft aufgelöst werden, weil der Zweck der Gesellschaft, der Warenverkauf, nicht
mehr zeitgemäß war. Damit das Vermögen der Konradsiedlung erhalten bleibt, wurde 2005
die Stiftung gegründet um dann die Erträge hieraus zum Gemeinwohl zur Verfügung zu
stellen.
Zielgruppen/Bedingungen
Die Stiftung fördert gemeinnützige, konkrete Projekte, die bei einem Verein oder einer Institution außerordentlichen Charakter haben und evtl. nur mit großer Anstrengung durchgeführt
werden können.
Der Inhalt des Projektes muss einem der Förderzwecke der Stiftungssatzung entsprechen:
- Heimatgedanke
- traditionelle Brauchtumspflege
- Jugendhilfe
- Altenhilfe
- Umwelt- und Landschaftsschutz
- Bildung und Erziehung
- öffentliches Gesundheitswesen
- Sport
Der Antragsteller muss eine steuerbegünstigte Körperschaft, Anstalt, Stiftung oder eine sonstige geeignete öffentliche Behörde sein. Entweder muss diese ihren Sitz in der Konradsiedlung haben oder die zu fördernde Maßnahme muss in der Konradsiedlung stattfinden oder von deren Bewohnern in nennenswertem Umfang benutzt werden.
- Eine nachträgliche Förderung einer Maßnahme ist in der Regel ausgeschlossen.
- Zuschüsse zu laufenden Kosten der allgemeinen Vereinsarbeit sind nicht möglich.
- Die Förderung setzt voraus, dass die Durchführung eines größeren Projektes durch einen konkreten Finanzierungsplan gesichert ist.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
- Der Zuwendungsantrag steht auf der verlinkten Website zum Download bereit.
- Der Antrag muss vor Beginn des Projekts gestellt werden.
- Es ist das Antragsformular der Stiftung zu verwenden und postalisch einzureichen.
Weitere Informationen
Stiftung Gemeinschaftshilfe
Brandlberger Straße 169,
93057
Regensburg
Telefon
0941 47168