Förderung der Stiftung für die Bürgerschaft
Die Stiftung für die Bürgerschaft ist eine Stiftung zur Förderung von Jugend- und Altenhilfe, Erziehung und Bildung, Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur, Umwelt - und Naturschutz, Landschafts- und Denkmalschutz. Sport sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen.
Die Stiftung verwirklicht ihren Zweck operativ und fördernd.
Zielgruppen/Bedingungen
- Gefördert werden können gemeinnützige Vereine und Institutionen.
- Gefördert werden ausschließlich Projekte und Vereine im Geschäftsgebiet der Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau.
- Eine Geschäftsbeziehung zur Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau ist erwünscht.
- Die Sparkasse ist berechtigt, über Fördermaßnahmen öffentlichkeitswirksam zu berichten.
Bei Spenden zusätzlich:
- Die steuerliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist gegeben.
Ausschlusskriterien:
- Privatpersonen, Einzelpersonen und Parteien
- Personal- und Betriebskosten
- Bereits abgeschlossene Maßnahmen
- Reisen
- Abibälle, Schulbälle, Schulpartys
- Symposien, Konferenzen, Podiumsdiskussionen
Die Förderung erstreckt sich auf den gesamten Geschäftsbereich der Sparkasse Freiburg - Nördlicher Breisgau.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
- Der Förderantrag muss per Online-Formular eingereicht und mindestens 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Bei umfangreicheren Projekten muss der Antrag bis zum 31.3. des Jahres vorliegen.
Weitere Informationen
Stiftung für die Bürgerschaft (Freiburg im Breisgau)
Kaiser-Joseph-Str. 186-190,
79098
Freiburg im Breisgau