Förderung der Stiftung der Stadtsparkasse Barsinghausen
Die Stiftung der Stadtsparkasse Barsinghausen ist Ausdruck des öffentlichen Engagements der Stadtsparkasse Barsinghausen und ihrer Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger der heimischen Region.
Um die zur Verfügung stehenden Mittel so wirksam wie möglich einzusetzen, werden sie auf drei Förderbereiche konzentriert:
• Kunst und Kultur
• Jugend und ältere Menschen
• Naturschutz
Zielgruppen/Bedingungen
An die von der Stiftung selbst durchgeführten oder geförderten Projekte wird der Anspruch hoher Qualität und herausragender Bedeutung gestellt. Die Projekte müssen den Förderleitlinien entsprechen.
Bei der Förderung Dritter ist die Finanzkraft des Antragstellers zu berücksichtigen. Eigenmittel sind in angemessenem Rahmen aufzubringen, weitere Finanzierungsmöglichkeiten wie öffentliche Zuschüsse und Kredite sind vorab auszuschöpfen.
Von der Förderung sind ausgeschlossen:
• Deckung von allgemeinen, laufenden Kosten
• Deckung von Personalkosten
• Druckkostenzuschüsse
• Maßnahmen, deren Antragsteller der Gewährträger der Stadtsparkasse Barsinghausen ist.
• Maßnahmen, die jährlich wiederkehrende Zuwendungen erfordern
• Abgelehnte Anträge
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Wohn- oder Geschäftssitz im Geschäftsgebiet der Stadtsparkasse Barsinghausen, mit Ausnahme der Organmitglieder der Stiftung.
Anträge werden formlos eingereicht. Sie müssen eine Darstellung des Vorhabens sowie einen Kosten- und Finanzierungsplan erhalten. Dem Antrag sind Unterlagen über Aufgaben und Zielsetzung des Antragstellers beizufügen.
Weitere Informationen
Stiftung der Stadtsparkasse Barsinghausen
Deisterstraße 1a,
30890
Barsinghausen
Telefon
05105 7712401