Förderung der Stiftung der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin
Die Fördertätigkeit der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin erstreckt sich auf die vielfältigen Bereiche Kunst und Kultur, Sport, Soziales, Wissenschaft und Forschung, Jugend, Denkmalpflege und Umweltschutz.
Zielgruppen/Bedingungen
Projekte können nur dann unterstützt werden, wenn sie folgenden Leitlinien entsprechen:
- Förderung von Initiativen, die Attraktivität und Lebensqualität im Landkreis Ostprignitz-Ruppin erhöhen,
- möglichst breiter Wirkungskreis,
- angemessene Eigenbeteiligung des Antragstellers,
- keine Übernahme laufender Kosten,
- keine Förderung von bereits begonnenen oder abgeschlossenen Projekten, hauptsächlich geselligen Zusammentreffen, parteipolitisch orientierten Projekten, allgemeinen, laufenden Kosten, oder Vorhaben außerhalb der Förderbereiche der Stiftung.
Die Stiftung leistet keine Dauerförderung. Sie kann aber in einem begründeten Einzelfall eine längerfristige Partnerschaft eingehen und in unregelmäßigen Abständen wiederholt fördern.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Anträge können jederzeit gestellt werden. Allerdings werden Förderungen nur zweimal im Jahr beschlossen.
Der nächste Termin kann telefonisch bei der Stiftung erfragt werden.
Zur Beantragung von Fördermitteln muss das Antragsformular Punkt für Punkt ausgefüllt werden.
Die erforderlichen Unterlagen (Freistellungsbescheid des Finanzamtes sowie ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan) sind beizufügen.
Der vollständige Antrag kann entweder auf dem Postweg oder per E-Mail an die Stiftung gesendet werden.
Weitere Informationen
Stiftung der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin
Fontaneplatz 1,
16816
Neuruppin
Webseite
Telefon
03391 810