Förderung der Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin in der Landeshauptstadt Schwerin
Ziel der Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin in der Landeshauptstadt Schwerin ist es, das bisherige Engagement der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin vor allem auf kulturellem und sportlichem Gebiet dauerhaft und wirkungsvoll zu ergänzen und damit interessante gemeinnützige Initiativen in der Landeshauptstadt Schwerin zu fördern.
Zielgruppen/Bedingungen
Gefördert werden: alle Institutionen und Vereine, die eine Zuwendungsbestätigung ausstellen dürfen sowie Projekte in Schwerin in den Bereichen:
- Jugendhilfe
- Kunst und Kultur
- Denkmalschutz und Denkmalpflege
- Naturschutz und Landschaftspflege
- Sport
- Heimatpflege und Heimatkunde
Von der Förderung sind ausgeschlossen:
- Kommerzielle Einrichtungen und Veranstaltungen
- grundsätzlich bereits begonnene/abgeschlossene Projekte
- Allgemeine, laufende Kosten
- lfd. Personalkosten
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Antragsberechtigt sind juristische Personen, die vom zuständigen Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sind.
Die Antragsinhalte sollen der Stiftung ein klares Bild des Vorhabens vermitteln und
die für die Entscheidung notwendigen Angaben enthalten (Konzept, Kosten- und Finanzierungsplan sowie einen gültigen Freistellungsbescheid vom Finanzamt). Förderanträge werden erst behandelt, wenn die vollständigen Unterlagen vorliegen.
Weitere Informationen
Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin in der Landeshauptstadt Schwerin
Marienplatz 9,
19053
Schwerin
Telefon
0385 5512222
