Förderung der Stiftung der Erzgebirgssparkasse
Die insgesamt sechs Stiftungen der Erzgebirgssparkasse fördern Sport, Kunst, Kultur und Soziales im gesamten Landkreis und gestalten damit maßgeblich Lebensqualität in der Region mit.
Zielgruppen/Bedingungen
- Projekt- und Fördermaßnahmen müssen durch deutlich herausragende Qualität bestimmt sein.
- Die Stiftungstätigkeit bezieht sich auf den Altlandkreis.
- Die Stiftung ist unter anderem projektbezogen tätig, dabei kann es sich auch um Projekte handeln, die Veranstaltungen an mehreren Orten innerhalb des Altlandkreises umfassen.
- Die Stiftung ist offen für eine Kooperation mit geeigneten in- und ausländischen Partnern.
- Antragsberechtigt an die Stiftung sind natürliche und juristische Personen mit Wohnsitz oder Geschäftssitz im jeweiligen Altlandkreis.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
- Für Förderanträge ist grundsätzlich das Antragsformular der Stiftung zu verwenden.
- Für zusätzliche Angaben sind dem Antragsformular die dort erbetenen Anlagen beizufügen.
- Voraussetzung für die Bearbeitung von Förderanträgen ist die Vorlage eines genauen Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplans zum jeweiligen Einzelprojekt.
- Förderanträge an die Stiftung sind direkt an die Stiftung zu richten.
- Der weitere Schriftwechsel mit dem Antragsteller erfolgt durch die Stiftung, vertreten durch den Stiftungsvorstand.
Vorhaben, die vor Antragstellung begonnen wurden, sind von einer Förderung ausgeschlossen. Eine nachträgliche Förderung bereits abgeschlossener Vorhaben erfolgt nicht.
Weitere Informationen
Stiftung der Erzgebirgssparkasse für den ehemaligen Landkreis Mittleres Erzgebirge
Große Kirchgasse 18,
09456
Annaberg-Buchholz
Telefon
03733 1390