Förderung der Stiftung Dahme-Spreewald
Zweck der Stiftung ist die Förderung
- der Kunst und Kultur,
- des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege,
- der Heimatpflege und Heimatkunde,
- des Sports,
- der Jugend- und Altenhilfe,
- der Erziehung, Volks- und Berufsbildung
im Landkreis Dahme-Spreewald.
Zielgruppen/Bedingungen
- Antragsberechtigt sind als gemeinnützig anerkannte juristische Personen und natürliche Personen, soweit mit einer möglichen Zuwendung die satzungsgemäßen Zwecke erfüllt sind
- Die Stiftung unterstützt Vereine, die ihren Sitz im Landkreis Dahme-Spreewald haben bzw. Projekte, die dort umgesetzt werden.
- Der Antragsteller ist gemeinnützig und von der Körperschaftssteuer befreit. Ebenfalls ist er berechtigt, eine steuerrechtlich abzugsfähige Zuwendungsbestätigung auszustellen.
- Das beantragte Projekt sollte erst nach Entscheidung umgesetzt werden. Bereits begonnene bzw. abgeschlossene Projekte sind von einer Förderung ausgeschlossen.
- Förderanträge, die außerhalb des Stiftungszweckes liegen, oder Projekte und Maßnahmen außerhalb des regionalen Tätigkeitsbereiches der Stiftung müssen durch den Vorstand der Stiftung abgelehnt werden.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Anträge können online über das verlinkte Förderportal gestellt werden.
Neben einer Förderung für Vereine unterstützt die Stiftung Schüler und Schülerinnen mit einem Auslandsstipendium.