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Förderdatenbank der DSEE

Förderung der Sportstiftung der Städtischen Sparkasse Offenbach a. M.

Die Sportstiftung der Städtischen Sparkasse Offenbach a. M. wurde am 1. November 2011 gegründet.

Ziel und Zweck der Sportstiftung der Städtischen Sparkasse Offenbach a. M. ist die Förderung des Sports in der Stadt Offenbach a. M. im weitesten Sinne. Dies erfolgt durch die Bewilligung von Zuschüssen für

  • den Erwerb von Sportgeräten,
  • die Verbesserung von Trainingsbedingungen,
  • die Beschäftigung und Qualifizierung von Trainern,
  • die Unterstützung von Sportveranstaltungen,
  • den Sport mit Behinderten,
  • den Bau und die Unterhaltung von sportlich genutzten Flächen und
  • die Förderung sportlicher Talente und begabter Nachwuchssportler.

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass eine Unterstützung auf die Stadt Offenbach am Main beschränkt ist und die Stiftung eine Zuwendungsbestätigung erhält. Grundsätzlich werden Gesuche im Sport-Bereich von der Sparkasse Offenbach an die Sportstiftung der Städtischen Sparkasse Offenbach a. M. weitergeleitet.

Zielgruppen/Bedingungen

Förderfähig sind: 

  • Vorhaben in der Stadt Offenbach
  • Lokale Vorhaben von einem hohen öffentlichen Interesse
  • Vorrangig werden Vorhaben im Bereich Kinder und Jugendliche gefördert
  • Unterstützt werden nur ethisch und moralisch vertretbare Maßnahmen 
  • Maßnahmen , die mittels Eigeninitiativen initiiert und umgesetzt werden

Das Kapital steht dauerhaft zur Verfügung und lässt aus den Erträgen eine jährliche und nachhaltige Ausschüttungstätigkeit zu, die sich auf vielfältige Förderprojekte verteilt. In der Vergangenheit wurden beispielsweise Trainingsgeräte, Einzelsportler, Sportveranstaltungen, Aufbau Leistungssportgruppen, Trainerfortbildungen und vieles mehr durch zweckgebundene Spenden gefördert. 

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Für Förderanträge ist ausschließlich das Antragsformular der Sparkassenstiftung Offenbach zu verwenden. Es ist vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen. Das Antragsformular ist im Internet www.sparkasse-offenbach.de → „Ihre Sparkasse“ →„Stiftungen“ zu finden.

Die Fördermittel dürfen nur gemeinnützigen Zwecken zugute kommen. Als Nachweis der Gemeinnützigkeit ist in der Regel eine Kopie des jüngsten Freistellungsbescheides vorzulegen.

Anträge können jederzeit an die Stiftung gerichtet werden