Förderung der Sparkassenstiftung Starkenburg
Anlässlich der Eröffnung des neuen Hauptstellengebäudes in Heppenheim und des 170. Geschäftsjahres errichtete die Sparkasse Starkenburg im Jahr 2000 die Sparkassenstiftung Starkenburg mit einem Vermögen von 1.38 Millionen Euro. Dieses stieg durch Grundstücksübertragungen und Zustiftungen auf 39,6 Millionen Euro in den vergangenen Jahren an.
Zielgruppen/Bedingungen
Gefördert werden ausschließlich gemeinnützige Organisationen. Ein entsprechender Nachweis ist mit dem Förderantrag einzureichen. Privatpersonen können grundsätzlich nicht gefördert werden.
Gefördert werden:
- Kunst und Kultur
- Jugend- und Altenhilfe
- Sport
- Umwelt- und Klimaschutz
- Erziehung, Volks- und Berufsbildung
- Heimatpflege und Heimatkunde
- hilfsbedürftige Personen des § 53, Abs. 1 der Abgabenordnung
Förderanträge können jederzeit gestellt werden. Die Bearbeitungsdauer kann bis zu drei Monate betragen.
Die Förderfähigkeit und -würdigkeit richtet sich nach den Grundsätzen der Stiftungsverfassung und der bei Antragseingang noch zur Verfügung stehenden Mittel.
Die Sparkassenstiftung Starkenburg wirkt ausschließlich in den Städten Heppenheim, Viernheim, Lindenfels, Hirschhorn und Neckarsteinach sowie in den Gemeinden Fürth, Mörlenbach, Rimbach, Birkenau, Wald-
Michelbach, Grasellenbach, Abtsteinach und Gorxheimertal.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Der Antrag ist vollständig ausgefüllt, mit allen geforderten Anlagen, vom Vorsitzenden unterschrieben, per Post oder über eine Filiale der Sparkasse Starkenburg zu schicken. Nur dann kann der Antrag bearbeitet und in der nächsten Sitzung des Stiftungsvorstandes besprochen werden.
Förderanträge müssen mindestens drei Monate vor Projektbeginn vollständig eingereicht werden.
Weitere Informationen
Sparkassenstiftung Starkenburg
An der Sparkasse,
64646
Heppenheim
Telefon
06252 1200