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Förderdatenbank der DSEE

Förderung der Sparkassenstiftung Starkenburg

Anlässlich der Eröffnung des neuen Hauptstellengebäudes in Heppenheim und des 170. Geschäftsjahres errichtete die Sparkasse Starkenburg im Jahr 2000 die Sparkassenstiftung Starkenburg mit einem Vermögen von 1.38 Millionen Euro. Dieses stieg durch Grundstücksübertragungen und Zustiftungen auf 39,6 Millionen Euro in den vergangenen Jahren an.

Zielgruppen/Bedingungen


Gefördert werden ausschließlich gemeinnützige Organisationen. Ein entsprechender Nachweis ist mit dem Förderantrag einzureichen. Privatpersonen können grundsätzlich nicht gefördert werden.

Gefördert werden:

  • Kunst und Kultur
  • Jugend- und Altenhilfe
  • Sport
  • Umwelt- und Klimaschutz
  • Erziehung, Volks- und Berufsbildung
  • Heimatpflege und Heimatkunde
  • hilfsbedürftige Personen des § 53, Abs. 1 der Abgabenordnung

Förderanträge können jederzeit gestellt werden. Die Bearbeitungsdauer kann bis zu drei Monate betragen.

Die Förderfähigkeit und -würdigkeit richtet sich nach den Grundsätzen der Stiftungsverfassung und der bei Antragseingang noch zur Verfügung stehenden Mittel.

Die Sparkassenstiftung Starkenburg wirkt ausschließlich in den Städten Heppenheim, Viernheim, Lindenfels, Hirschhorn und Neckarsteinach sowie in den Gemeinden Fürth, Mörlenbach, Rimbach, Birkenau, Wald-
Michelbach, Grasellenbach, Abtsteinach und Gorxheimertal.

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Der Antrag ist vollständig ausgefüllt, mit allen geforderten Anlagen, vom Vorsitzenden unterschrieben, per Post oder über eine Filiale der Sparkasse Starkenburg zu schicken. Nur dann kann der Antrag bearbeitet und in der nächsten Sitzung des Stiftungsvorstandes besprochen werden.

Förderanträge müssen mindestens drei Monate vor Projektbeginn vollständig eingereicht werden.

Sparkassenstiftung Starkenburg

An der Sparkasse,
64646 Heppenheim

Telefon

06252 1200