Förderung der Sparkassenstiftung Schleswig-Holstein
Die Stiftung kann gemäß ihrer Förderleitlinien operativ, also eigenständig, oder auf Antrag fördernd auf den Feldern Kunst und Kultur tätig werden. Gefördert werden gemeinnützige Projekte in Schleswig-Holstein, die von hoher Qualität und besonderer allgemeingesellschaftlicher Relevanz sind. Die geförderten Projekte sollen eine wahrnehmbare Wirkung und Ausstrahlung haben.
Die Mittel der Stiftung werden eingesetzt zur Förderung der Kunst und Kultur sowie der Denkmalpflege. Die Stiftungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch Veranstaltungen im Bereich aller Kunstsparten (z.B. bildende Künste, Literatur, Theater und Musik), Herausgabe von Veröffentlichungen, Erwerb und Erhalt von Kunstgegenständen, Vergabe von Preisen und Stipendien sowie die Unterstützung der Erhaltung und Wiederherstellung von nach landesrechtlichen Vorschriften geschützten Baudenkmälern.
Zielgruppen/Bedingungen
An die von der Sparkassenstiftung Schleswig-Holstein selbst durchgeführten oder geförderten Projekte wird generell der Anspruch von hoher Qualität gestellt. Die Projekte müssen der Förderkonzeption, wie sie in denFörderleitlinien zum Ausdruck kommen, entsprechen. Sie sollen einen Bezug zu Schleswig-Holstein haben.
Mit der Förderung Dritter sollen in erster Linie gemeinnützige, ehrenamtliche oder bürgerschaftliche Initiativen unterstützt werden. Eigenmittel sind in angemessenen Rahmen aufzubringen; der Kosten- und Finanzierungsplan ist der Stiftung vorzulegen.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Wohnsitz oder Geschäftssitz in Schleswig-Holstein. Die Gemeinnützigkeit ist der Stiftung durch Vorlage einer aktuellen Freistellungsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes nachzuweisen.
Von der Förderung sind grundsätzlich ausgeschlossen:
- Deckung von allgemeinen, laufenden Kosten
- Förderung von rein wissenschaftlichen Vorhaben
- Filmförderung
Einrichtungen des Landes sollen in der Regel nicht gefördert werden.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Um Ihren Antrag auf Förderung vollständig stellen zu können, benötigen Sie folgende Unterlagen:
1. Den Förderantrag der Sparkassenstiftung Schleswig-Holstein (Downloads).
2. Den Freistellungsbescheid vom Finanzamt. Diesen erhalten Sie nur, wenn Ihre Organisation (Verein/Institution) als gemeinnützig anerkannt ist!
3. Die Bestätigung, dass Sie die Förderleitlinien gelesen haben und anerkennen.
Bitte senden Sie die ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen ausreichend frankiert auf dem Postweg oder per E-Mail als Scan an die Sparkassenstiftung Schleswig-Holstein, Faluner Weg 6, 24109 Kiel (s. Kontakt).
Weitere Informationen
Sparkassenstiftung Schleswig-Holstein
Faluner Weg 6,
24109
Kiel
Telefon
0431 53350