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Förderdatenbank der DSEE

Förderung der Sparkassenstiftung Mühlhausen

Die Sparkasse Unstrut-Hainich verfügt über zwei eigene Stiftungen: die Sparkassenstiftung Mühlhausen und die Sparkassenstiftung Bad Langensalza. Entsprechend Ihrer Stiftungszwecke unterstützen die Stiftungen jährlich vielfältige gemeinnützige Vereine und Institutionen in der Region.

Die Sparkassenstiftung Mühlhausen unterstützt gemeinnützige Anliegen im Geschäftsgebiet der ehemaligen Kreissparkasse Mühlhausen in den Bereichen:

  • Kunst und Kultur
  • Sport
  • des Heimatgedankens
  • des Wohlfahrtswesens und der Jugendhilfe


Zielgruppen/Bedingungen

  • Gefördert werden nur gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Vereine, Institutionen oder Einrichtungen, die ihren Sitz in unserem Geschäftsgebiet, dem Unstrut-Hainich-Kreis haben und dort aktiv sind.
  • Die Antragstellung kann nur über einen Verein bzw. eine Einrichtung erfolgen, der/die vom Finanzamt als gemeinnützig/mildtätig anerkannt ist. Eine entsprechende Berechtigung zur Entgegennahme von Spendengeldern muss ebenso vorliegen, wie die zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen.
  • Kirchliche Einrichtungen können auch gefördert werden.
  • Antragstellungen von Kommunen sind möglich (gilt nur für Ausschüttungen der Sparkassenstiftungen).
  • Erwartet wird, dass der Antragsteller Eigenmittel bzw. Drittmittel in angemessenem Umfang (mind. 30 Prozent) einbringt.
  • Um ein Projekt zu unterstützen zu können, benötigt die Stiftung die Förderanfrage mindestens 8 Wochen vor Beginn der Umsetzung. Wurde ein Projekt schon vor der Antragstellung abgeschlossen, ist eine Förderung leider ausgeschlossen.
  • Für die Unterstützung sollte das Projekt einen längerfristigen Nutzen und einen lokalen Bezug haben. Die daraus entstehenden Aktivitäten, Umsetzungen oder Veranstaltungen müssen den Einwohnern im Unstrut-Hainich Kreis zugutekommen. Zudem sollte es den Satzungszwecken des Antragsstellers entsprechen.
  • Es werden ausschließlich Kunden der Sparkasse Unstrut-Hainich mit einer aktiven Kontoverbindung gefördert.

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

  • Für die Bearbeitung, Bewertung und Entscheidung benötigt die Stiftung neben dem offiziellen Antrag eine aussagekräftige Beschreibung des Vorhabens, einen Kostenvoranschlag sowie Kopien des aktuellen Freistellungsbescheides vom Finanzamt und der aktuellen Vereinssatzung.Eine Förderanfrage können wir erst bearbeiten, wenn alle Unterlagen bei uns eingegangen sind.
  • Eine Förderanfrage kann erst bearbeitet werden, wenn alle Unterlagen bei der Stiftung eingegangen sind.