Förderdatenbank der DSEE

Förderung der Sparkassenstiftung Allgäu

Die Sparkasse Allgäu beschäftigte sich schon länger mit dem Gedanken, seine Verbundenheit zum Allgäu und seiner Mitbürger Ausdruck zu verleihen. Daher gründete sie im Oktober 2006 eine eigene Stiftung – die Sparkassenstiftung Allgäu.

Mit Hilfe der Sparkassenstiftung Allgäu sollen förderungswürdige Projekte und Vorhaben von Bürgerinnen und Bürgern im Allgäu dauerhaft unterstützt werden.

Der Zweck der Sparkassenstiftung Allgäu ist bewusst breit gefächert, um die Projekte seiner engagierten Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen.

Zielgruppen/Bedingungen

Die Förderung erfolgt in der Regel im Geschäftsbereich der Sparkasse Allgäu. 

Eine Förderung ist nicht vorgesehen:

  • von Privatpersonen und von diesen ausgerichteten Veranstaltungen,
  • von Parteien und diesen nahestehenden Einrichtungen sowie
  • bei kommunalen Pflichtaufgaben.

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Die Sparkasse Allgäu vergibt nach eigenem Ermessen, in der Regel jährlich, Spenden für gemeinnützige und mildtätige Zwecke in ihrem Geschäftsgebiet. Ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Spendenantrag ist Voraussetzung für die Förderung.

Antragssteller müssen von der Körperschaftsteuer befreit und in der Lage sein, eine steuerrechtlich anerkannte Zuwendungsbestätigung auszustellen.

Bei der Spendenvergabe achtet die Stiftung auf eine Ausgewogenheit in den Regionen und Gruppen, sowie auf bestehende Geschäftsverbindungen zur Sparkasse Allgäu. Bei größeren Spendenanträgen müssen Kostenaufstellungen, Eigenmittel- oder Zuschussnachweise etc. eingereicht werden.

Spendenanträge können bei der unten angegebenen Adresse abgegeben werden. 

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