Förderdatenbank der DSEE

Förderung der Selbsthilfe in der Pflege

Zur Verbesserung der Lebenssituation von Pflegebedürftigen sowie von deren Angehörigen und vergleichbar Nahestehenden stehen in Rheinland-Pfalz Fördermöglichkeiten für den Aufbau- und Ausbau der Pflegeselbsthilfe zur Verfügung.

  • Für welche Zwecke gibt es eine Förderung?

Auf die Selbsthilfearbeit entfallende angemessene Kosten, insbesondere für Schulungen, Medien sowie sonstige Sachausgaben

  • Art der Förderung: Anteilfinanzierung
  • Themenfeld: Selbsthilfe in der Pflege
  • Regelmäßigkeit der Förderung: Fortlaufend, jährlich zu beantragende Projektförderung
  • Zielgruppen: (pflegebezogene) Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen
  • Max. Förderung: 

Selbsthilfegruppen max. 1.2000 (pauschal)
Selbsthilfeorganisationen: max. 10.000 Euro

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Anträge auf Förderung (s. Download auf der Förderseite) sind schriftlich oder in elektronischer Form bis spätestens 30.April für das jeweilige Kalenderjahr zu stellen bei der

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)
Referat 24
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier

Weitere Informationen