Förderung der Selbsthilfe in der Pflege
Zur Verbesserung der Lebenssituation von Pflegebedürftigen sowie von deren Angehörigen und vergleichbar Nahestehenden stehen in Rheinland-Pfalz Fördermöglichkeiten für den Aufbau- und Ausbau der Pflegeselbsthilfe zur Verfügung.
- Für welche Zwecke gibt es eine Förderung?
Auf die Selbsthilfearbeit entfallende angemessene Kosten, insbesondere für Schulungen, Medien sowie sonstige Sachausgaben
- Art der Förderung: Anteilfinanzierung
- Themenfeld: Selbsthilfe in der Pflege
- Regelmäßigkeit der Förderung: Fortlaufend, jährlich zu beantragende Projektförderung
- Zielgruppen: (pflegebezogene) Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen
- Max. Förderung:
Selbsthilfegruppen max. 1.2000 (pauschal)
Selbsthilfeorganisationen: max. 10.000 Euro
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Anträge auf Förderung (s. Download auf der Förderseite) sind schriftlich oder in elektronischer Form bis spätestens 30.April für das jeweilige Kalenderjahr zu stellen bei der
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)
Referat 24
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier
Weitere Informationen
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstr. 9,
55116
Mainz
Webseite
Telefon
06131 162027