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Förderdatenbank der DSEE

Förderung der Rusch-Stiftung

Die Ilse und Dr. Horst Rusch-Stiftung wurde 1997 von dem Wirtschaftsprüfer Dr. Horst Rusch in Hamburg gegründet. Ihr Stiftungszweck lautet: „Die Rusch-Stiftung fördert die kulturellen Beziehungen zwischen den Städten Berlin und Hamburg“.

Nach dem Tod von Dr. Horst Rusch wurde die Stiftung Alleinerbin seines Vermögens. Unter der Führung des ehrenamtlichen Vorstands Hasko Schmodde (Vorsitz), Hamburg, und Dr. Dietmar Molthagen, Berlin, und der Geschäftsführerinnen Barbara Schmodde und Lona Wulff hat sich die als gemeinnützig anerkannte Stiftung im Hamburger und Berliner Kulturleben etablieren können.

Die Ilse und Dr. Horst Rusch-Stiftung fördert Projekte, die den Stiftungszweck erfüllen. Von den Stiftern ausdrücklich genannt sind die Bereiche Musik und Theater sowie die Förderung junger Künstler.

Zielgruppen/Bedingungen

  • Die Rusch-Stiftung fördert Einzelprojekte mit einem Betrag von bis zu 7.500 Euro. Im Einzelfall kann eine höhere Förderung bewilligt werden.
  • Eine kontinuierliche institutionelle Förderung oder Finanzierung von Sachleistungen durch die Rusch-Stiftung ist nicht möglich. Das Veranstaltungs-Management ist vom jeweiligen Antragstellenden sicher zu stellen.
  • Die Projekte sollen geeignet sein, die kulturellen Beziehungen zwischen Hamburg und Berlin zu fördern.

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Ein Förderantrag hat zu umfassen:

  • Eine kurze Beschreibung mit Informationen über Inhalt und Konzept, Zeit und Ort des geplanten Projektes in Hamburg und/oder Berlin und mitwirkende Personen mit kurzer künstlerischer Vita.
  • Eine aussagekräftige Finanzkalkulation, in der folgende Eckdaten enthalten sind: Kostenvoranschlag mit geplanten Einnahmen und Ausgaben, Angabe der Einzelpositionen sowie Gesamtkosten und Benennung des beantragten Förderbetrages bei der Rusch-Stiftung unter Angabe anderer Förderer mit Vermerk der dort beantragten bzw. bewilligten Förderbeträge.
  • Anträge auf Förderung können formlos (postalisch und per Mail in einem PDF zusammengefasst) an den Stiftungsvorstand gerichtet werden.
  • Der Antrag soll dem Vorstand der Stiftung frühzeitig, möglichst drei Monate vor Beginn des Projektes vorliegen.