Förderung der Rudolf Augstein Stiftung
Dass Kinder leiden, ist für Rudolf Augstein zeitlebens schwer zu ertragen gewesen. Das Ziel der Stiftung ist es deshalb, die Lebensperspektiven benachteiligter Kinder und Jugendlicher zu verbessern. Durch die Förderung möchte sie dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche ihre individuellen Potenziale ausschöpfen können – unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder persönlichen Einschränkungen. Gefördert werden gemeinnützige Initiativen, primär im Inland.
Die Rudolf Augstein Stiftung fördert Institutionen, die sich sowohl um die Gesundheit und Bildung von Kindern und Jugendlichen kümmern als auch darum, ihren Lebensmut zu stärken. Das schließt Einrichtungen ein, die todkranke Kinder versorgen. Es schließt auch Einrichtungen ein, die sich um in großer Armut lebende Kinder und deren Familien bemühen. Insbesondere werden Initiativen unterstützt, die nachhaltige Strukturen aufbauen. Es ist der Stiftung ein besonderes Anliegen, dass die Projekte partizipativ entwickelt und die Betroffenen zur Selbsthilfe befähigt werden.
Zielgruppen/Bedingungen
Die eingegangenen Anträge werden nach folgenden Kriterien beurteilt:
- Bedeutung der Initiative für das Kindeswohl
- Wirksamkeit und Nachhaltigkeit des Ansatzes
- Modellcharakter des Projekts
- Potenzial, strukturelle Veränderungen zu befördern
- Expertise und Erfahrung der Antragstellenden und Beteiligten in ihrem Handlungsfeld
- Einbindung der Betroffenen in Entscheidungsprozesse
- Gendergerechtigkeit bzw. Empowerment von Mädchen und jungen Frauen
Was die Stiftung nicht fördert:
- Nicht gemeinnützige Akteure (hierunter fallen auch Einzelschicksale von Individuen und Familien)
- Projekte oder Institutionen, deren Zielgruppe nicht benachteiligte oder notleidende Kinder und Jugendliche sind.
- Projekte, die nicht nachhaltig (ohne Anschlussperspektive) oder übertragbar (Einzelfall, kein Transfer möglich) sind.
- Studien und Publikationen
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Bitte vereinbaren Sie vor der Antragstellung einen kurzen telefonischen Beratungstermin, um die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens zu besprechen (Beratungszeiten: Di/Mi 14:00-16:00 Uhr / Do 10:00-12:00 Uhr). Ihre Ansprechperson finden Sie hier.
Für die Projektförderung im sozialen Bereich gibt es keine Einreichfristen. Sie können Ihren Antrag jederzeit einreichen. Hier erfahren Sie, welche Unterlagen benötigt werden.
Die Stiftung präferiert eine Einreichung über das Antragsformular. Außerdem können Sie Ihren Antrag digital an kontakt@rudolf-augstein-stiftung.de in Form EINER PDF-Datei oder per Post an Rudolf Augstein Stiftung, Ericusspitze 1 20457 Hamburg schicken.
Ob Ihr Projekt gefördert wird, erfahren Sie in der Regel spätestens zwölf Wochen nach Antragstellung. Die Stiftung informiert alle Antragstellenden schriftlich über die Förderentscheidung.
Weitere Informationen
Rudolf Augstein Stiftung (Stiftung bürgerlichen Rechts)
Ericusspitze 1,
20457
Hamburg
Webseite
Telefon
040 30072431