Förderdatenbank der DSEE

Förderung der PwC-Stiftung

Die Stiftung fördert bundesweit Projekte der ästhetischen Kulturbildung im Bereich der darstellenden und bildenden Kunst, der Musik und der Literatur sowie der Neuen Medien, und der werteorientierten Wirtschaftsbildung für Kinder und Jugendliche. Dabei versteht sich die Stiftung als finanzieller und ideeller Förderer. Sie berät die Antragstellenden und begleitet die geförderten Projekte über den gesamten Förderzeitraum.

Ein besonderer Förderschwerpunkt der Stiftung sind Projekte, die auf die Verbindung von kultureller und ökonomischer Bildung abzielen. Bewerben können sich gemeinnützige Organisationen sowie Kultur- und Bildungseinrichtungen, deren Projektvorhaben sich durch ihre Konzeption und Kreativität, ihren Inhalt und vernetzte Denkansätze oder neuartige Vermittlungsformen auszeichnen. Sie sollten sich zudem in die vorhandenen Strukturen des Bildungssystems einfügen, damit sie möglichst viele Kinder und Jugendliche erreichen.

Durch handlungsorientierte und partizipative Ansätze sollen diese lernen, sich eine eigene Meinung zu bilden und sich mit ihrem Werteverständnis auseinanderzusetzen. Der Fokus liegt gezielt auf einer Breitenförderung, beispielsweise in Schulen oder außerschulischen Einrichtungen.

Zielgruppen/Bedingungen

Inhaltliche Förderkriterien

  • Themensetzung: Thema im Bereich kultureller und/oder werteökonomischer Bildung
  • Innovation: Neue Formen der Vermittlung (z. B. anhand neuer Medien), aktuelle methodische Ansätze, die Modellcharakter haben und Impulse setzen. Kreativität, Vielfalt und intersektionales Denken sind gefragt.
  • Partizipation: Das Projekt basiert auf weitreichenden Mitgestaltungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche als Akteure. Sie können über Formen, Inhalte und Repräsentation mitentscheiden. Selbstbestimmtes und ergebnisoffenes Lernen wird angestrebt: die Teilnehmenden erarbeiten sich die Antworten und Resultate selbst, Stichwort: Forschendes Lernen / Deeper Learning.
  • Hebelwirkung und Breitenwirkung: Eine möglichst hohe Zahl an Kindern und Jugendlichen aus allen Schichten und unterschiedlichen Kontexten wird angesprochen. Diversität ist wichtig. Keine Begabtenförderung, sondern Breitenbildung.
  • Nachhaltigkeit: Das Projekt hat einen langfristigen Einfluss und kann unabhängig von Stiftungsmitteln weiterlaufen. Entfaltung von regionaler/überregionaler Bedeutung und Wirksamkeit. Stichwort: Verstetigung.
  • Qualität: Neben der künstlerischen/wirtschaftsethischen sowie pädagogisch-partizipativen ist die inhaltliche Qualität der Projekte entscheidend.

Formale Förderkriterien

  • Vorabanfragen müssen bis zum 1. März bzw. 1. September, Förderanträge bis zum 15. März bzw. 15. September eingereicht werden, um in der jeweiligen Förderrunde berücksichtigt zu werden.
  • Es werden nur vollständig ausgefüllte Vorabanfragen und Förderanträge bearbeitet.
  • Projektstart: Erst nach der Entscheidung des Vorstands über eine eventuelle Förderung darf das Projekt beginnen. Die Vorstandssitzungen finden üblicherweise im Mai und November jeden Jahres statt. Für das Antragsverfahren muss von der Frist zur Antragstellung bis zur Mitteilung der Vorstandsentscheidung ein Zeitraum von ca. vier bis fünf Monaten eingeplant werden.
  • Der Kosten- und Finanzierungsplan muss vollständig und richtig ausgefüllt sein, Einnahmen und Ausgaben müssen sich decken.

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Bevor es zur Einreichung eines Förderantrages bei der PwC-Stiftung kommt, muss im ersten Schritt eine Vorabanfrage mit dem entsprechenden Formular an die PwC-Stiftung gesendet werden. Nach positiver Bewertung der Vorabanfrage kann ein Förderantrag gestellt werden.

Hierzu wird das entsprechende Antragsformular durch die PwC-Stiftung zur Verfügung gestellt, welches anschließend per E-Mail an antrag@pwc-stiftung.de gesendet wird. 

Nach den oben genannten Fristen werden keine Vorabanfragen und Förderanträge mehr für die jeweilige Förderrunde angenommen. Vorabanfragen und Förderanträge, die nicht mittels des entsprechenden Formulars gestellt werden sowie unvollständig sind, werden nicht bearbeitet und berücksichtigt. Auch unverlangte Anträge werden nicht bearbeitet. Die in den Formularen angegebenen zusätzlichen Dokumente sind unaufgefordert mitzusenden. Fehlende Dokumente führen ebenfalls zur Nichtbearbeitung der Anfragen und Anträge. 

Für die beantragten Fördergelder bei der PwC-Stiftung gibt es keine maximale Höhe. Anhand der Förderkriterien entscheidet das Stiftungsteam der PwC-Stiftung über die Förderwürdigkeit der Vorabanfragen.

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