Förderung der Polizeistiftung des Landes Baden-Württemberg
Erleidet ein Bediensteter der Polizei erhebliche gesundheitliche Nachteile infolge der Dienstausübung, so unterstützt die Polizeistiftung des Landes Baden-Württemberg ihn oder seine Familienangehörigen durch die Gewährung von nicht regelmäßig wiederkehrenden Sach- und Geldleistungen. Das Gleiche gilt für den Fall, dass ein Bediensteter der Polizei in eine unverschuldete Notlage gerät.
Aber auch Personen, die ihr bürgerschaftliches Engagement dadurch unter Beweis gestellt haben, dass sie die Polizei bei ihrem Einsatz aktiv unterstützt und dabei erhebliche gesundheitliche Nachteile erlitten haben, können auf diese Art unterstützt werden.
Zudem können steuerbegünstigte Körperschaften mit Bezug zur Polizei sowie die Pflege der kulturellen und sportlichen Arbeit in der Polizei unterstützt werden.
Zielgruppen/Bedingungen
Eine Förderung kann an Bedienstete der Polizei oder an Familienangehörige erfolgen.
Weitere Informationen
Polizeistiftung des Landes Baden-Württemberg
Willy-Brandt-Straße 41,
70173
Stuttgart
Webseite
Telefon
0711 231 4