Förderung der Otto-Meister-Stiftung
Die Stiftung wurde 1974 anlässlich des 70. Geburtstages von Herrn Otto Meister gegründet und am 8. August 1974 durch Verfügung des Kulturministeriums Baden-Württemberg als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts genehmigt.
Die Stiftung will:
- helfen, wo staatliche Mittel nicht gegeben werden
- unterstützen, damit finanziell Schwächere nicht noch weitere Nachteile haben
- besonders Begabte und Talentierte Menschen fördern
- besondere Leistungen belohnen
Zielgruppen/Bedingungen
Die Otto-Meister-Stiftung steht für Jugendförderung, insbesondere Förderung von Erziehung, Ausbildung und Berufsbildung der Jugend von Öhringen und Umgebung.
Es werden unterstützt:
- Einzelpersonen (einmal und laufende Förderung), z.B. Musikschüler, Studenten, Besuche von Schullandheimen u. Ä.
- Gruppen (Schulen, Kindergärten, Vereine, Orchester/Kapellen)
Eine Förderung kann innerhalb der Stadt Öhringen und Umgebung erfolgen.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Jede Unterstützung/Förderung muss formlos beantragt und begründet werden.