Förderung der Niedersächsischen Sparkassenstiftung
Die Niedersächsische Sparkassenstiftung wurde 1985 durch die Sparkassen Niedersachsens und die NORD/LB als private Stiftung bürgerlichen Rechts gegründet. Sie fördert Bildende Kunst, Musik, Museen und Denkmalpflege in Niedersachsen.
Nach ihrer Überzeugung sind kulturelle Vielfalt und die Teilhabe möglichst vieler Menschen für das Gemeinwohl und den Zusammenhalt der Gesellschaft von entscheidender Bedeutung.
Alle Förderungen realisiert die Stiftung gemeinsam mit den niedersächsischen Sparkassen. Bundesweit einzigartig ist die enge, sich in den Förderbereichen ergänzende Zusammenarbeit mit der VGH Stiftung.
Die Niedersächsische Sparkassenstiftung bekennt sich zu den Grundsätzen guter Stiftungspraxis des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen. Hierzu gehört auch die Beachtung nachhaltiger Kriterien bei den Förderungen.
Zielgruppen/Bedingungen
Für alle Förderprojekte gelten folgende Voraussetzungen:
- Durchführung des Projekts in Niedersachsen
- gemeinnützige, nicht gewinnorientierte Ausrichtung
- Antragstellung vor Projektbeginn
- aussagekräftige Projektbeschreibung
- detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan
Bildende Kunst
Gefördert werden:
- Kunstmuseen, Kunstvereine, Kunsthallen und Städtische Galerien bei der Realisierung von überregional bedeutenden Ausstellungen und innovativen Kooperationsvorhaben.
- im Verbund mit Partnern der Ankauf von Kunstwerken für öffentliche Sammlungen.
- Kunstprojekte im öffentlichen Raum, Kunstpreise und -stipendien Dritter sowie reine Druckkostenzuschüsse sind von der Förderung ausgeschlossen.
- Projekte der Kunstvermittlung werden durch die VHG Stiftung unterstützt.
Musik
Gefördert werden:
- Musikfestivals, richtungsweisende Veranstaltungsreihen, herausragende Konzertvorhaben von Ensembles und Chören sowie Kompositionsaufträge im Bereich der klassischen und zeitgenössischen Musik.
- Projekte, die neue Veranstaltungsformate erproben und sich der lebendigen Vermittlung von Musik widmen.
- Wiederaufnahmen erfolgreicher Konzerte, um sie einem interessierten Publikum erneut zugänglich zu machen.
- Mit ihrem Netzwerk von Veranstaltern, Veranstalterinnen und Spielstätten steht die Niedersächsische Sparkassenstiftung Musikschaffenden bei der Projektplanung beratend zur Seite.
Museen
Gefördert werden:
- die Neugestaltung von Dauerausstellungen.
- Sonderausstellungen.
- im Verbund mit Partnern den Ankauf von Exponaten für öffentliche Sammlungen.
- Projekte der Kunstvermittlung sowie Vermittlungsprojekte zur regionalen Kulturgeschichte und Erinnerungskultur werden durch die VHG Stiftung unterstützt.
Denkmalpflege
Gefördert werden:
- baudenkmalpflegerische Projekte von privaten Eigentümern und Eigentümerinnen, Vereinen, Initiativen und Kommunen, die Kulturdenkmale gemäß § 3 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes erhalten.
- im Bereich der kirchlichen Denkmalpflege den Erhalt denkmalgeschützter Orgeln.
- Vorhaben, die Themen, Objekte und Ziele des Denkmalschutzes in die Öffentlichkeit tragen.
- Projekte der Gartendenkmalpflege werden durch die VGH Stiftung unterstützt.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Das Team der Niedersächsischen Sparkassenstiftung steht Ihnen mit fachkompetenter Beratung bereits im Vorfeld der Antragstellung zur Verfügung. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme wird erwartet, um Ihren Antrag form- und sachgerecht vorzubereiten.
Ihren Förderantrag reichen Sie bitte online ein; über die Förderanträge wird zweimal im Jahr entschieden.