Förderung der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung
Entsprechend der Satzung der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung (NBU) ist Zweck der Stiftung die Förderung von Projekten zugunsten der Natur, der Umwelt, der Entwicklungszusammenarbeit und der Denkmalpflege. Grundlagen der Förderung sind Nachhaltigkeit, ehrenamtliches Engagement und Praxisnähe. Aus dem bei der Stiftung als Sondervermögen geführten Emsfonds resultiert als weiterer Zweck die Verbesserung der ökologischen Gesamtsituation im Ems-Dollart-Gebiet.
Die Stiftung fördert Projekte in Niedersachsen. Länderübergreifende Projekte mit niedersächsischer Beteiligung können ebenfalls gefördert werden. Bei allen Projekten (ausgenommen Emsfonds) muss der Antragsteller seinen steuerrechtlichen Sitz in Niedersachsen haben. Die Förderzwecke in den Anlagen zu dieser Förderrichtlinie sind einzuhalten.
Zielgruppen/Bedingungen
- Bereich Umwelt- und Naturschutz: dieser Förderbereich umfasst unter Berücksichtigung der Anlage zur Förderrichtlinie sowohl den praktischen Naturschutz als auch die Umweltbildung. Praktische Naturschutzprojekte sind unter anderem die Anlage neuer sowie die ökologische Aufwertung bestehender Biotope. Darüber hinaus werden verschiedenste Projekte der Umweltbildung gefördert, vor allem für Kinder und Jugendliche. Je praxisbezogener, umso besser.
- Bereich Entwicklungszusammenarbeit: die Stiftung unterstützt unter Einhaltung der Anlage zur Förderrichtlinie das Engagement von Kirchen, Kommunen und gemeinnützigen Organisationen, die den interkulturellen Austausch und das Globale Lernen fördern, die sich mit der Situation in Entwicklung befindlichen Ländern des Globalen Südens im Rahmen ihrer entwicklungspolitischen Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit auseinandersetzen oder auch direkt mit praktischen Projekten in diesen Ländern aktiv sind.
- Bereich Denkmalpflege: Die Stiftung unterstützt den Erhalt des kulturellen Erbes und die damit verbundene Identität und Landschaftsprägung im Rahmen des Förderbereichs Denkmalpflege (s. Anlage zur Förderrichtlinie). Neben Baudenkmalen sind auch alle anderen nach aktuellem Niedersächsischem Denkmalschutzgesetz benannten Denkmale Gegenstand der Förderung. Wesentliche Fördervoraussetzungen sind das öffentliche Interesse an der Erhaltung sowie der öffentliche Zugang zum Denkmal. Auch ist ein nicht ausschließlich eigennütziger Gebrauch des Denkmals eine Fördervoraussetzung. Die Förderobergrenze von in der Regel 20.000 € je Objekt kann bei Objekten mit einer bundesweiten Bedeutung auf bis zu 50.000 € angehoben werden (ein entsprechender Nachweis seitens des Landesamtes für Denkmalpflege muss eingereicht werden). Besonders positiv bewertet werden Projekte, die in Zusammenhang mit Natur und Umwelt stehen.
- Der Emsfonds der Niedersächsischen Umweltstiftung ist ein von der Stiftung verwaltetes Sondervermögen aus Mitteln des Landes Niedersachsen, das zweckgebunden zur Verbesserung der ökologischen Gesamtsituation in der Ems-Dollart Region eingesetzt wird.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Wichtig: Die Stiftung fördert keine Privatpersonen, sondern nur steuerbegünstigte Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts. Im ersten Fall muss die Steuerbegünstigung durch Vorlage des Freistellungsbescheides eines niedersächsischen Finanzamtes nachgewiesen werden. In den anderen beiden Fällen ist kein Nachweis erforderlich (ggf. muss aber die Satzung eingereicht werden).
Bitte beachten Sie zudem, dass der Stiftung unbekannte (neue) Antragsteller vorerst max. 10.000,- Euro Fördersumme beantragen sollten.
Anträge sind digital über die Stiftungswebsite einzureichen.
Sie erhalten nach Einreichung Ihres Antrags grundsätzlich eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
Bitte reichen Sie Ihren Antrag frühzeitig ein! Aufgrund der Vielzahl an Anfragen und Anträgen kann die Bearbeitungszeit zwischen sechs und acht Wochen betragen.
Antragsfristen:
- bis 3.000,- Euro: Einreichnung laufend möglich (mind. vier Wochen vor dem geplanten Projektbeginn)
- über 3.000,- Euro bis 10.000,- Euro: Einreichung laufend möglich (mind. sechs Wochen vor dem geplanten Projektbeginn)
- über 10.000,- Euro bis 30.000,- Euro: Vorstand tagt alle 6 – 8 Wochen (mind. acht Wochen vor dem nächsten Sitzungstermin)
- über 30.000,- Euro: Umweltrat und Kuratorium tagt vierteljährlich (mind. zehn Wochen vor dem nächsten Sitzungstermin)