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Förderdatenbank der DSEE

Förderung der Max-Zöllner Stiftung

Zweck der Stiftung ist nach § 2 Abs. 3 Satz 1 der Satzung die Betreuung, Förderung und Bildung blinder, sehbehinderter, schwerhöriger, gehörloser und taubblinder Menschen im Freistaat Thüringen. Der Stiftungszweck wird nach § 2 Abs. 3 Satz 2 der Satzung insbesondere durch die finanzielle Unterstützung von Projekten, Verbänden, Vereinen und Einrichtungen sowie auch Personen, die der Fürsorge und Förderung der vorgenannten Menschen dienen, verwirklicht.

Zielgruppen/Bedingungen

Anträge auf Unterstützung können demnach stellen: 

  • blinde, sehbehinderte, schwerhörige, gehörlose und taubblinde Menschen unmittelbar (Gruppe 1),
  • natürliche und juristische Personen, welche die in Ziff. 1 bzw. § 2 Abs. 3 Satz der Satzung genannten Projekte durchführen wollen (Gruppe 2),
  • Verbände, Vereine und Einrichtungen (Gruppe 3) und
  • sonstige, insbesondere natürliche Personen (Gruppe 4). Zur Gruppe 1 gehören auch stumme Menschen.

 

  • Blinde, sehbehinderte, schwerhörige, gehörlose und taubblinde Menschen können Unterstützung erhalten, wenn die Unterstützung deren Betreuung, Förderung und Bildung dient und diese im Freistaat Thüringen leben.
  • Natürliche und juristische Personen, welche die in Ziff. 1 bzw. § 2 Abs. 3 Satz der Satzung genannten Projekte durchführen wollen, können Unterstützung erhalten, wenn das jeweilige Projekt der Fürsorge und Förderung der vorgenannten Menschen dient.
  • Unterstützung wird bevorzugt gewährt, wenn der Antragsteller die teilweise Verwendung eigener oder fremder Mittel nachweisen kann und die Gesamtfinanzierung im Übrigen gesichert ist. Dabei hat der Antragsteller vorrangig gesetzliche Leistungen in Anspruch zu nehmen. Juristische Personen müssen als gemeinnützig anerkannt sein.
  • Kleinstunterstützung bis zu Beträgen in Höhe von EUR 500,00 wird grundsätzlich nicht gewährt.
  • Unterstützung kommt in Betracht, wenn hierdurch die innovative und nachhaltige Inklusion blinder, sehbehinderter, schwerhöriger, gehörloser und taubblinder einschließlich stummer Menschen bezweckt wird. Hiervon ist auszugehen, wenn innovative und nachhaltige Maßnahmen der Bewusstseinsbildung, Barrierefreiheit, Partizipation, Individualisierung und Vielfalt sowie Lebensräume und Inklusion umgesetzt werden (vgl. die Grundsätze der UNBehindertenrechtskonvention).

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Anträge auf Unterstützung für den Zeitraum vom 15. März bis zum 14. März des Folgejahres müssen bis zum 31. Dezember des Vorjahres gestellt werden. 

Anträge auf Unterstützung für den Zeitraum vom 15. Oktober bis zum 14. Oktober des Folgejahres müssen bis zum 30. Juli gestellt werden. Anträge, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

Anträge müssen unter Verwendung des auf der Internetseite der Stiftung abrufbaren Formulars mit den erforderlichen Anlagen schriftlich beim Stiftungsbüro eingereicht werden.

Weitere Informationen