Förderung der Landeszentrale für politische Bildung Brandenburg
Politische Bildung durch Förderung
Die Landeszentrale fördert Vereine, nichtstaatliche und gemeinnützige Einrichtungen sowie anerkannte Weiterbildungseinrichtungen, damit in allen Regionen des Landes politische Bildung angeboten werden kann.
Politische Bildung ist ein breitgefächertes Angebot an Inhalten und Formaten, die dabei helfen:
- unsere verfassungsmäßige Ordnung zu verstehen,
- sich kritisch mit unterschiedlich diskutierten Fragen zu Geschichte und Gegenwart auseinanderzusetzen
- und eigenes demokratisches Engagement zu stärken.
Gefördert werden vielfältige Formate der außerschulischen politischen Bildung. Darunter:
- Seminare
- Workshops
- Vorträge
- Ausstellungen
- Theaterprojekte
- Filmvorführungen.
Die geförderten Veranstaltungen dürfen für die Teilnehmenden nicht verpflichtend sein und müssen grundsätzlich allen Brandenburgerinnen und Brandenburgern offen stehen.
Zielgruppen/Bedingungen
Wer kann eine Förderung erhalten?
Eine Förderung (Zuwendung) können Vereine aller Art, nichtstaatliche und gemeinnützige Einrichtungen sowie anerkannte Weiterbildungseinrichtungen erhalten. Die durch eine Förderung finanzierten Veranstaltungen sollen der politischen Erwachsenenbildung dienen und den Menschen zugute kommen, die im Land Brandenburg leben, studieren oder arbeiten.
Einzelpersonen können keine Förderung erhalten.
Was wird gefördert?
Es werden Einzelprojekte und Maßnahmen der politischen Bildung gefördert, die den Bürgerinnen und Bürgern authentische Informationen vermitteln und zu politisch verantwortlichem Handeln sowie zu zivilgesellschaftlichem Engagement anregen. Maßgeblich sind hierbei die Vermittlung von Kenntnissen zu politischen Fragen der Gegenwart und landesspezifischen Themen, die Auseinandersetzung mit Themen der Geschichte, die Aufklärung über Ursachen und Möglichkeiten der Bekämpfung von politischem Extremismus sowie die Förderung des Verständnisses der verfassungsmäßigen Ordnung.
So fördert die Landeszentrale neben dem klassischen Seminar auch Ausstellungen, Zeitzeugenveranstaltungen, Workshops, Tagungen und künstlerische Projekte
Wichtig ist: Die Projekte dürfen noch nicht begonnen haben.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Der Antrag muss eine detaillierte Projektbeschreibung enthalten. Insbesondere sind Angaben zu Themen und Zielstellung des geplanten Projektes, zu Zielgruppen, Methoden und Programmablauf erforderlich. Der Antrag soll eine Aufgabenbeschreibung, eine Darstellung der Qualifikation der Referenten und Angaben zu erwarteten Teilnehmerzahlen beinhalten. Daneben ist ein Finanzierungsplan vorzulegen, der eine Aufstellung der geplanten Ausgaben und Einnahmen enthält.
Des Weiteren sind bei der ersten Antragstellung innerhalb eines jeden Jahres die Vereinssatzung, ein Auszug über die Eintragung im Vereinsregister und bei gemeinnützigen Organisationen die Gemeinnützigkeitsbescheinigung in Kopie mit dem Antrag einzureichen.
Die Antragsfrist beträgt mindestens 8 Wochen vor Beginn des Projektes. Der Beginn des Projekts wird als Maßnahmebeginn bezeichnet. Als Maßnahmebeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrages zu werten. Das heißt, wird eine Förderung beantragt, dürfen noch keine rechtsverbindlichen Verträge (zum Beispiel für den Druck von Flyern, die Gestaltung einer Webseite, Honorarvereinbarungen u.ä.) abgeschlossen sein. Bereits begonnene Projekte können nicht mehr gefördert werden.
Weitere Informationen
Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung
Telefon
033203 3560