Förderung der Landesstiftung "Miteinander in Hessen"
Die Landesstiftung „Miteinander in Hessen“ fördert innerhalb ihrer verfassungsgemäßen Zwecke Initiativen und Vorhaben, die dem Aufbau und der Fortentwicklung privater und freiwilliger Lösungen von Zukunftsaufgaben dienen und staatliches Handeln durch bürgerschaftliches Engagement sinnvoll ergänzen.
Zielgruppen/Bedingungen
Hierunter fallen solche Projekte, die eine Stärkung des Verantwortungsbewusstseins des Einzelnen für das Gemeinwohl und die Verbesserung des Zusammenhalts in der Gesellschaft zum Zweck haben. Die Vorhaben müssen folgende Kriterien erfüllen:
- einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag leisten,
- gesellschaftliche Zukunftsfragen zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger Hessens voranbringen oder Bewährtes bewahren helfen,
- einen modellhaften Charakter haben,
- übertragbar und nachhaltig sein,
- die Kooperation gesellschaftlicher Akteure fördern,
- das Außenbild des Landes in Deutschland und der EU stärken und
- einen Beitrag zur Förderung der hessischen Identität aufweisen.
Das Vorhaben muss steuerbegünstigten Aktivitäten im Sinne der § 52 bis 54 der Abgabenordnung dienen.
Eine Förderung kann nur für Vorhaben gewährt werden, deren Erfolg direkt im Land Hessen realisiert werden kann und der Antragsteller muss seinen Sitz ebenfalls in Hessen haben.
Ausschlussgründe
Folgende Vorhaben sind grundsätzlich von einer Förderung ausgeschlossen:
- Übernahme zeitlich unbegrenzter Verpflichtungen,
- vor einer Finanzierungszusage begonnene Projekte / laufende Projekte,
- Zustiftungen in das Vermögen anderer Stiftungen , soweit es sich nicht um neu zu gründende Bürgerstiftungen handelt,
- Förderung von Vorhaben, bei denen der Antragsteller nicht der Projektträger ist und
- institutionelle Förderungen.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Checkliste für Ihre Anfrage
Bevor Sie einen Antrag stellen, empfehlen wir eine Voranfrage (Vordruck siehe Webseite) bei der Landestiftung einzureichen.
Damit Ihr Projekt schnell und zielgerichtet geprüft werden kann, ist folgendes zu beachten:
Ihre Anfrage fasst Projektidee und Finanzierung kurz zusammen. Sie sollte zwei Seiten nicht überschreiten. Nach Prüfung der Anfrage durch die Stiftung erhalten Sie entweder eine Aufforderung zur Antragstellung oder ein Ablehnungsschreiben.
Eine Anfrage (Projektskizze) muss zu den nachfolgend aufgeführten Punkten Auskunft geben:
- Wer ist der/die Anfragende (Person / Institution)?
- Was ist der Gegenstand der Anfrage? (Bezeichnung und Beschreibung des Projekts)
- Welche Ziele werden mit dem Projekt verfolgt und wie sollen sie erreicht werden?
- Begründung des Vorhabens in Bezug auf den Förderschwerpunkte der Landesstiftung.
- Gibt es bereits feststehende Partner und / oder weitere Förderer?
- Von welchen Gesamtkosten geht die Vorkalkulation aus? Welche anteilige Förderung durch die Landesstiftung stellen Sie sich vor?
- Ist das geplante Projekt gemeinnützig, mildtätig, kirchlich?
- In welchem Zeitraum ist das Vorhaben geplant?
Weitere Informationen
Landesstiftung "Miteinander in Hessen"
Gerichtsstraße 2,
65185
Wiesbaden
Webseite
Telefon
0611 94584411