Förderung der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen
Im Rahmen der Projektförderung fördert die Kulturstiftung überregional bedeutsame Kunst- und Kulturprojekte im Freistaat Sachsen, die sich durch herausragende Qualität und ein deutliches inhaltliches Profil auszeichnen. Zweimal jährlich können Vorhaben in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Film, Literatur, Soziokultur, Industriekultur sowie spartenübergreifend beantragt werden. Über die Vergabe entscheiden unabhängige Fachbeiräte. Mit einem Fördervolumen von rund 3,6 Millionen Euro pro Jahr ist die Projektförderung der größte Förderbereich der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen.
Zielgruppen/Bedingungen
Eine Förderung kann grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz im Freistaat Sachsen erhalten. Die Vorhaben sind in der Regel im Freistaat Sachsen zu realisieren.
In welcher Höhe werden Projekte gefördert?
Die Kulturstiftung fördert in der Regel maximal 50 Prozent der Gesamtausgaben eines Projektes. Mögliche Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse im Wege der Anteil-, Fehlbedarfs- oder Festbetragsfinanzierung gewährt. Mit maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben können Projekte bezuschusst werden, die vorrangig der Förderung des künstlerischen Nachwuchses dienen als auch die Herstellung von Dokumentar- und Kurzfilmen sowie soziokulturelle Projekte mit Modellcharakter. Bei Kompositionsaufträgen und Projekten von Einzelkünstlern in den Bereichen der Bildenden Kunst und Literatur beträgt die maximal mögliche Förderhöhe bis zu 90% der Gesamtausgaben. Auch in der Sparte Industriekultur können ggf. mehr als 50 Prozent gefördert werden. Das zur Förderung beantragte Vorhaben ist grundsätzlich in Höhe von mindestens fünf Prozent der Gesamtausgaben aus eigenen Mitteln zu finanzieren.
Welche Ausgaben werden gefördert?
Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben zählen Sach- und Honorarausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen, Fahrt- und Übernachtungskosten gemäß Sächsischem Reisekostengesetz, Ausgaben für Versicherungen und Gebühren (GEMA/KSK), wenn diese gesetzlich vorgeschrieben oder zur Erreichung des Zuwendungszwecks zwingend erforderlich sind sowie Ausgaben für den Erwerb oder die Herstellung von Gegenständen, wenn dies für die Durchführung der Maßnahme die wirtschaftlichste Lösung ist.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Wann können Projekte beantragt werden?
Für Projekte, die zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni realisiert werden sollen, kann bis zum 1. September des Vorjahres ein Förderantrag gestellt werden. Diese Frist gilt auch für Projekte, die zwar erst im zweiten Halbjahr stattfinden, aber nachweislich eine längere Vorbereitungszeit benötigen (z.B. Festivals, Großveranstaltungen, Filmproduktionen) bzw. ganzjährig stattfinden (z.B. Veranstaltungs- und Konzertreihen, Workshops).
Für Projekte, die zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember stattfinden sollen, endet die Frist am 1. März desselben Jahres.
Es werden nur Vorhaben gefördert, mit deren Durchführung zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde.
Das Online-Formular wird ca. sechs Wochen vor Antragsfrist zur Verfügung gestellt.
Wie wird ein Antrag gestellt?
Der Antrag auf Projektförderung erfolgt über ein Online-Formular, das spätestens am Tag des Antragsschlusses bis 23.59 Uhr übermittelt werden muss. In diesem Formular werden alle relevanten Angaben zu Projektinhalt, Organisation und Finanzierung abgefragt. Zudem sind dem Antrag eine ausführliche Projektbeschreibung (max. 3 bis 5 Seiten), eine Vorstellung der Antragstellerin bzw. des Antragstellers sowie Informationen zu den maßgeblich an der Planung, Vorbereitung und Durchführung des Projekts beteiligten Personen beizufügen. Vereine müssen ihre Satzung und ggf. eine Gemeinnützigkeitsbescheinigung anhängen. Ausführliche Informationen zum Formular und den notwendigen Angaben können in den Hinweisen zum Online-Antrag nachgelesen werden.
Weitere Informationen
Kulturstiftung des Freistaates Sachsen
Karl-Liebknecht-Straße 56,
01109
Dresden
Webseite
Telefon
0351 884800