Sehhilfe Förderung der Kröner Stiftung
Die Kröner Stiftung unterstützt in Bayern wohnhafte Menschen bei dem Erwerb von Sehhilfen.
Grundvoraussetzung hierfür ist der Nachweis der Hilfsbedürftigkeit gemäß des Bayrischem Stiftungsgesetzes. Die Kröner Stiftung ist verpflichtet sämtliche Stiftungsmittel gewissenhaft und sparsam zu verwalten.
Zielgruppen/Bedingungen
Die Stiftung fördert in Bayern wohnhafte Menschen bei dem Erwerb von Sehhilfen.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Der formlose Antrag sollte beinhalten wer den Antrag stellt und für wen der Antrag gestellt wird.
Für Rückfragen ist es hilfreich, wenn der Antragsteller eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse angibt, sollte dies nicht gewollt sein, wird die Kommunikation ausschließlich postalisch geführt, was aber zu einer verlängerten Bearbeitungszeit führen wird.
Weitere Informationen
Kröner-Stiftung
Hundingstrasse 4,
80639
München
Webseite
Telefon
+498917958006