Förderdatenbank der DSEE

Förderung der Kreuzberger Kinderstiftung

Die Kreuzberger Kinderstiftung möchte Kinder und Jugendliche dazu anregen, ihr eigenes Lebensumfeld und unsere Gesellschaft aktiv, verantwortungsbewusst und demokratisch mitzugestalten. Deshalb fördert sie das Engagement junger Menschen und ihre Teilhabe an gesellschaftspolitischen Prozessen. Insbesondere möchte sie Jugendliche dabei unterstützen, aus ihren eigenen Ideen Projekte zu entwickeln und diese selbständig zu planen.

Diesem partizipativen Gedanken entsprechend entscheidet ein Jugendrat über alle eingehenden Förderanträge.

Zielgruppen/Bedingungen

Gefördert werden Projekte, die interkulturellen Austausch, soziales Engagement und interkulturelle Begegnungen zwischen geflüchteten und nicht geflüchteten Kindern und Jugendlichen sowie die Auseinandersetzung mit anderen Kulturen ermöglichen. Es geht darum, voneinander zu lernen, Werte des Zusammenlebens in unserer Gesellschaft aufzuzeigen, Konfliktpotenzial zu benennen und einen konfliktfreien Umgang miteinander anzustreben.

Die Zielsetzung des Projektes steht an oberster Stelle und muss genau definiert werden. Die Partizipation Jugendlicher an der Organisation und Durchführung des Projektes ist anzustreben und gewünscht. Es werden nur außerschulische Projekte gefördert, die nicht im Rahmen eines schulischen Lehrplans stattfinden.

Besonders gerne fördert die Stiftung Projekte, die von Kindern und Jugendlichen mit initiiert und getragen werden.

Für jede Bewilligungsrunde stehen EUR 22.500,- zur Verfügung, mit denen im Schnitt 10-15 Projekte gefördert werden. Die durchschnittliche Förderhöhe je Projekt liegt bei EUR 1.500,- bis 2.500,-.

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Euer Förderantrag sollte eine kompakte, aber griffige Projektbeschreibung und eine kurze Darstellung der geplanten Ausgaben und Einnahmen enthalten. Zur Veranschaulichung der Projektidee könnt Ihr weitere Anlagen per E-Mail senden.

Der Projektträger muss als gemeinnützig anerkannt sein. Das müsst Ihr uns über einen Freistellungsbescheid nachweisen.

Hier geht es zum Projektantrag (Online-Formular).

Hinweis: Die Stiftung kann nur Projekte fördern, die zum Zeitpunkt der Entscheidung noch nicht begonnen haben.

Seine Entscheidungen fällt der Jugendrat eigenständig und unabhängig von unseren weiteren Gremien. Die Jugendratssitzungen finden vier Mal im Jahr statt.

Weitere Informationen