Förderdatenbank der DSEE

Förderung der Jugendarbeit im Sport

Die Sportjugend M-V unterstützt durch die Richtlinie zur „Förderung der Jugendarbeit im Sport“ die Sportvereine in ihrem Bestreben sportliche Jugendarbeit weiterzuentwickeln und zu fördern. Mit Ferienfreizeiten, Sport- und Spielfesten sowie Projekten, werden Maßnahmen gefördert, in denen Kinder und Jugendliche neben Spaß und Geselligkeit, Freude an Sport und Bewegung erleben. Werte wie Toleranz gegenüber anderen, Fairness und das Erleben der Gemeinschaft in der Gruppe werden vermittelt. Dabei sollen Kinder und Jugendliche befähigt werden, nicht nur ihre Freizeit sinnvoll zu strukturieren, sondern auch die Jugendarbeit in ihrem Verein zu gestalten und gleichzeitig in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens Mitverantwortung zu übernehmen.

Zielgruppen/Bedingungen

Die Sportjugend Mecklenburg-Vorpommern fördert:

1. Ferien- und Freizeitmaßnahmen,
2. Maßnahmen der sportlichen und allgemeinen Jugendarbeit,
3. Maßnahmen der Jugendbildung,
4. Projekte

Antragsberechtigt sind:

a) Vereine mit Jugendabteilung
b) Stadt- und Kreissportbünde mit Sportjugenden
c) Landesfachverbände mit Fachverbandsjugenden,

wenn sie ordentliches und gemeinnütziges Mitglied des Landessportbundes MecklenburgVorpommern e.V. (nachfolgend LSB genannt) sind.

Voraussetzungen:

  • Der Antragsteller verfügt über eine gewählte Jugendvertretung und eine Jugendordnung. Die Jugendordnung ist bei der Sportjugend MV einzureichen.
  • Der Träger der Maßnahme beteiligt sich mit einem Eigenanteil von mindestens 10 v.H. der Gesamtausgaben an der Finanzierung des Vorhabens. Die Eigenbeteiligung kann auch durch Zuwendungen Dritter erbracht werden.
  • Die Teilnehmer dürfen nicht älter als 26 Jahre sein und müssen aus Mecklenburg-Vorpommern kommen. Betreuungspersonen dürfen die Altersgrenze überschreiten.
  • Der Inhalt des Vorhabens soll den Zielen und Aufgaben der SJMV gemäß ihrer Jugendordnung entsprechen.
  • Die Teilnehmerzahl von mindestens 10 Personen soll in der Regel nicht unterschritten werden.
  • Zuwendungen können nur gewährt werden, wenn für den gleichen Zuwendungszweck keine Mittel von anderer Stelle des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Anspruch genommen werden.

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind mindestens 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme unter Verwendung des Vordruckes an die Geschäftsstelle der SJMV einzureichen.

Anträge für Projekte der Jugendarbeit sind bis zum 31.10. des Vorjahres einzureichen. Die Anträge sind sowohl mit der rechtsverbindlichen Unterschrift des Vereins als auch mit der Unterschrift des Jugendwartes oder seines Vertreters und einem Votum der jeweiligen Stadt-/Kreissport- bzw. Landesfachverbandsjugend zu versehen.

Weitere Informationen

Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Wittenburger Straße 116,
19059 Schwerin

Webseite

www.lsb-mv.de/

Telefon

0385 761760