Zur StartseiteLogo Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Förderdatenbank der DSEE

Förderung der Goldbeck Stiftung

Die Goldbeck Stiftung wurde am 1. April 2009 zu Ortwin Goldbecks 70. Geburtstag von ihm und seinen Söhnen Jörg-Uwe Goldbeck, Joachim Goldbeck und Jan-Hendrik Goldbeck ins Leben gerufen.

Die Bereiche Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur sowie Bildung und Soziales stehen im Mittelpunkt der Förderung. Die Stiftung widmet sich auch und besonders jungen Menschen: Zum einen denjenigen, die bisher wenig Unterstützung erfahren haben und auf Förderung angewiesen sind, um ihren Lebensweg erfolgreich zu gehen. Zum anderen unterstützt sie jene, die besonderes Potenzial in sich tragen, unsere Gesellschaft mit ihren Begabungen voranzubringen. Die Stiftung ist Ausdruck der gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmerfamilie Goldbeck. Das Handeln der Stifter beruht auf den Werten der Menschlichkeit, des gesellschaftlichen Einstehens füreinander und dem Wunsch, zur Bewahrung unserer Umwelt beizutragen.

Die Goldbeck Stiftung legt einen besonderen Fokus auf die Heimatregion der Familie Goldbeck, agiert jedoch auch deutschlandweit und darüber hinaus. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Bielefeld und verfolgt ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte kirchliche, mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO.

Zielgruppen/Bedingungen

Die Goldbeck Stiftung fördert ausschließlich und unmittelbar die folgenden steuerbegünstigten Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO:

  • Förderung von Wissenschaft und Forschung
  • Förderung von Kunst und Kultur
  • Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe
  • Förderung des Naturschutzes einschließlich des Klimaschutzes
  • Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Gerne nimmt die Goldbeck Stiftung Förderanträge entgegen.

Bitte prüfen Sie dazu zunächst:

  • Stimmen Ihre gemeinnützigen Zwecke mit den Stiftungszwecken überein?
  • Liegt Ihnen vom Finanzamt ein gültiger Freistellungsbescheid vor, der den Hinweis zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen enthält?
  • Stellen Sie eine Spendenbescheinigung und einen Verwendungsnachweis aus?

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, freut sich die Stiftung auf Ihren Antrag! Sie können den Antrag praktisch über das Online-Formular stellen. Alternativ können Sie eine E-Mail schreiben an mail@goldbeckstiftung.de.

Weitere Informationen

Goldbeck Stiftung

Ummelner Straße 4-6,
33649 Bielefeld

Telefon

0521 94881311