Förderung der Dreißig Stiftung
Zweck der Dreißig Stiftung ist die Förderung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, insbesondere von Einrichtungen und Vereinen der Kinder- und Jugendarbeit, von kulturellen Angeboten und Freizeitaktivitäten für Familien, sowie die Direktunterstützung von Therapieeinrichtungen und Einzelschicksalen mit besonderen Bedürfnissen.
Zielgruppen/Bedingungen
Einrichtungen, Vereine aber auch Einzelpersonen mit besonderen Bedürfnissen und Lebenslagen können sich jederzeit bei der Stiftung um eine Förderung bewerben. Aufgrund der Vielzahl der Anfragen ist eine Auswahl den Organen der Stiftung vorbehalten, wobei kein genereller Anspruch auf Förderung besteht.
Voraussetzung für die Gewährung einer Förderung für Projekte durch die Stiftung ist, dass:
- die Beheimatung im Land Brandenburg oder Sachsen und die Konzentration der Tätigkeit auf diese Region gegeben ist
- der Zweck dem Ziel der Stiftung entspricht und aus eigener Kraft nicht umgesetzt werden kann
- die erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß erbracht und durch entsprechende Unterlagen belegt werden können
- kein kommerzieller Zweck verfolgt wird und keine wirtschaftliche Ziele vorliegen
- die Verwendung der durch die Stiftung gewährte Förderung dokumentiert und nachgewiesen wird
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Die Förderanträge können formlos eingereicht werden, sollten aber folgende Angaben beinhalten:
- Projektskizze (Beschreibung, wenn vorhanden Bildmaterial, Zeichnungen und weitere Unterlagen)
- Projektziele
- Projektzeitraum
- Verantworliche(r) und Projektbeteiligte
- Förderbedarf
- bereits erhaltene Förderungen
- Angaben zum Antragsteller
- Erklärung zum Einverständnis mit den Fördergrundsätzen der Stiftung
Weitere Informationen
Dreißig Stiftung – Zukunft für Kinder
Gewerbestraße 27,
03172
Guben
Webseite
Telefon
03561 6880680