Förderung der Denkmalstiftung Baden-Württemberg
Sie besitzen ein Kulturdenkmal, das Sie für förderungswürdig erachten? Die Denkmalstiftung Baden-Württemberg wird nach eigenem Ermessen insbesondere dort tätig, wo staatliche Denkmalpflege nicht oder nur in beschränktem Umfang wirkt.
Zielgruppen/Bedingungen
- Ausschlaggebend für die Vergabe der Fördermittel der Stiftung sind die Förderrichtlinien. Als private Einrichtung prüft und entscheidet die Denkmalstiftung alle Anträge eigenständig, wozu vorab auch Besprechungen vor Ort erfolgen, mit den Eigentümern und deren Architekten.
- Den Förderrichtlinien können Sie entnehmen, dass zu allen Förderanträgen eine fachliche Beratung durch die Landesdenkmalpflege erfolgt. Nur wenn diese Ihr Denkmal als förderungswürdig einstuft, kann die Stiftung für Sie aktiv werden.
- Die Denkmalstiftung kann gem. §2 Abs. 2 und 3 der Satzung Zuschüsse gewähren vorrangig an private Eigentümer von Kulturdenkmalen soweit diese denkmalschutzbedingte Mehrkosten zu tragen haben und an gemeinnützige Bürgervereine und Bürgeraktionen.
- Zuwendungen kann die Stiftung auch an andere Träger oder Institutionen wie Kommunen und anerkannte Religionsgemeinschaften gewähren, soweit diese denkmalschutzbedingte Mehrkosten zu tragen haben.
- Beachten Sie bitte, dass Sanierungsmaßnahmen, mit denen bereits vor der Antragsstellung begonnen wurde, nicht gefördert werden können.
Förderfähig sind insbesondere:
- bei Maßnahmen von gemeinnützigen Bürgeraktionen Aufwendungen, die zur Erhaltung, Pflege und denkmalverträglichen Nutzung des Kulturdenkmals erforderlich sind, insbesondere Sicherungs-, Instandsetzungs- und Unterhaltungsmaßnahmen sowie Aufwendungen für die Wiederherstellung von teilzerstörten Kulturdenkmalen;
- bei Erhaltungsmaßnahmen an Kulturdenkmalen, die von privaten, nichtgemeinnützigen Trägern durchgeführt werden, nur die erhöhten Erhaltungskosten; dies sind die Mehraufwendungen, die im Rahmen von Sicherungs-, Instandsetzungs- und Unterhaltungsmaßnahmen an Kulturdenkmalen allein oder überwiegend aus Gründen der Denkmalpflege erforderlich werden, soweit sie den üblichen Aufwand bei vergleichbaren nichtgeschützten Objekten übersteigen (denkmalbedingte Mehraufwendungen);
- Kosten des Erwerbs von Grundstücken, sofern dies für die Erhaltung eines besonders bedeutsamen Kulturdenkmals erforderlich oder hilfreich ist;
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Förderanträge bekommen Sie direkt in der Geschäftsstelle (siehe Kontaktdaten am Fuß dieser Seite).
Denkmalstiftung Baden-Württemberg
Charlottenplatz 17,
70173
Stuttgart
Telefon
0711 2261185