Förderung der Bürgerstiftung VR Bank Pinneberg
Mit der Gründung der Bürgerstiftung VR Bank Pinneberg hat sich die VR Bank Pinneberg eG im Jahr der Bankenkrise 2008 bewusst entschieden, ein Zeichen für die genossenschaftlichen Werte im Sinne ihrer Gründungsväter Friedrich Wilhelm Raiffeisen und Hermann Schulze-Delitzsch zu setzen.
Zielgruppen/Bedingungen
Die Bank verfolgt mit der Stiftung das Ziel, im Sinne ihres Förderauftrages, gemeinnützige Projekte in ihrem Wirkungsbereich zu unterstützen.
Mit der Bürgerstiftung möchte die VR Bank Pinneberg eG alle interessierten Bürger in Form von Spenden, Zustiftungen und Stiftungsfonds zum Mitmachen motivieren. Insbesondere bietet die Bürgerstiftung auch die Möglichkeit, Treuhandstiftungen unter ihrem Dach zu errichten.
Die Spenden und die durch das Stiftungsvermögen erwirtschafteten Erträge werden zur Förderung folgender Stiftungszwecke verwendet:
- Kunst und Kultur
- Heimatpflege, Denkmalpflege und Völkerverständigung
- Natur- und Umweltschutz i.S.d. Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder
- hilfsbedürftige Personen i.S.d. § 53 Abgabenordnung
- Sport, insbesondere zur Unterstützung des Breitensports der Vereine
- Rettung aus Lebensgefahr
- Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz sowie Unfallverhütung
- Förderung der Hilfe für Zivilbeschädigte und behinderte Menschen sowie Hilfe für Opfer von Straftaten
- öffentliches Gesundheitswesen und öffentliche Gesundheitspflege
- Jugend- und Altenhilfe
- internationale Gesinnung, Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens
- Wohlfahrtswesen
- kirchliche Zwecke i.S.d. § 54 Abgabenordnung
- Erziehung
- Bildung und Wissenschaft
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Ein Förderantrag kann über das verlinkte Antragsformular erfolgen.
Weitere Informationen
Bürgerstiftung VR Bank Pinneberg
Bismarckstraße 11–13,
25421
Pinneberg
Telefon
04101 501 1189