Förderdatenbank der DSEE

Förderung der Bürgerstiftung der Sparkasse Uckermark

Der Zweck der Stiftung besteht in der Förderung von Kunst und Kultur, Denkmalpflege, Sport, Wohlfahrtswesen sowie Bildung und Erziehung. Die Begünstigten dieser Fördermaßnahmen sind die Gemeinden, die dem Geschäftsgebiet der Sparkasse Uckermark bei der Errichtung der Stiftung angehören. Damit verfolgt die Stiftung das Ziel, gemeinnützige Projekte und Initiativen in den genannten Bereichen in den betreffenden Gemeinden zu unterstützen und somit einen positiven Beitrag zur kulturellen, sozialen und bildungsbezogenen Entwicklung dieser Regionen zu leisten.

Zielgruppen/Bedingungen

Die Stiftung unterstützt ausschließlich Projekte für die Region Uckermark. Fördermittel können von allen dort tätigen gemeinnützigen Organisationen beantragt werden.

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Interessenten können den Antrag auf Förderung, einschließlich des Kosten- und Finanzierungsplans, als PDF-Datei von der offiziellen Website herunterladen. Die ausgefüllten Unterlagen sind an die folgende Adresse zu senden:

Bürgerstiftung Coesfeld Wiesenstraße 2 48653 Coesfeld

Es wird darum gebeten, zusätzlich zur Antragstellung die Satzung der Stiftung sowie den Freistellungsbescheid vom Finanzamt beizufügen.

Antragsfristen sind wie folgt festgelegt:

  • Über Anträge, die bis zum 10. Mai eingereicht werden, wird in der Sitzung im Juni entschieden.
  • Anträge, die bis zum 10. November eingehen, werden in der Dezembersitzung entschieden.

Es ist wichtig, diese Fristen zu beachten, um eine zeitnahe Bearbeitung und Entscheidung über die Förderanträge zu gewährleisten.

Bürgerstiftung der Sparkasse Uckermark

Georg-Dreke-Ring 62,
17291 Prenzlau

Telefon

03984 3659-345