Förderung der Bürgerstiftung Bubenheim
Im Rahmen der Bauleitplanung für den 2. Abschnitt des Windparks Kahlenberg wurde im damaligen Gemeinderat die Idee der Gründung einer Bürgerstiftung geboren. Diese soll dazu dienen, dass die Erträge aus den Gestattungen gemeindeeigener Flächen zur Nutzung durch Windkraft unmittelbar an die Bürgerinnen und Bürger in Bubenheim zurückfließen.
Mit Urkunde vom 14. März 2014 wurde die Bürgerstiftung durch die ADD Trier als Bürgerstiftung anerkannt, gleichzeitig wurde die vom Gemeinderat beschlossene Satzung der Bürgerstiftung in Kraft gesetzt. Das Stiftungskapital in Höhe von 25.000 Euro wurde durch die Ortsgemeinde Bubenheim vorfinanziert und muss in den kommenden Jahren wieder zurückerstattet werden.
Danach stehen die Gelder der Bürgerstiftung allen Bürgerinnen und Bürgern Bubenheims für lokale Vorhaben und Projekte zur Verfügung, solange sie sich an den klar festgelegten Stiftungszwecken orientieren:
- Förderung der Religion
- Förderung der Jugend- und Altenhilfe
- Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
- Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich Studentenhilfe
- Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege i. S. d. Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umwelt- und Hochwasserschutzes
- Förderung des Sports
- Förderung der Heimpflege und Heimatkunde
- Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke
Zielgruppen/Bedingungen
Eine Förderung kann innerhalb der Gemeinde Bubenheim erfolgen.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Für weitere Informationen kann das verlinkte Kontaktformular verwendet werden.
Weitere Informationen
Bürgerstiftung Bubenheim
Ringstraße 11,
67308
Bubenheim