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Förderdatenbank der DSEE

Förderung der Deutschen bp Stiftung

Die Deutsche bp Stiftung fördert Qualifizierungsprogramme für schwer vermittelbare Jugendliche in Nordrhein-Westfalen und führt diese durch.

Zielgruppen/Bedingungen

Anträge können gestellt werden von gemeinnützigen bzw. ihnen gleichgestellten Organisationen (zum Beispiel öffentlich-rechtliche Körperschaften), die ein Programm bzw. Projekt gegen Jugendarbeitslosigkeit vorhaben.

Die Förderregion ist derzeit schwerpunktmäßig das Ruhrgebiet (NRW). Anträge aus den anderen Bundesländern können daher nicht berücksichtigt werden.

Wer ist nicht antragsberechtigt?

Die Deutsche bp Stiftung vergibt grundsätzlich keine Stipendien bzw. finanzielle Unterstützung an Studierende, Promovierende oder sonstige Privatpersonen.

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Wie sollte eine Antragsstellung erfolgen?

Wenn Sie einen Antrag stellen wollen, rufen Sie die Deutsche bp Stiftung bitte vorher an. In diesem Telefonat wird geklärt, ob Ihr Antrag den Richtlinien und gegenwärtigen Förderschwerpunkten entspricht.

Kommt es zur Antragstellung, dann ist insbesondere ein aussagekräftiges Konzept und ein Kosten- und Finanzierungsplan erforderlich. Die Antragstellung an sich ist formlos. Zu den wichtigsten Förderbedingungen gehören:

  • Öffentliche Mittel gehen vor Stiftungsmitteln.
  • Die Gesamtfinanzierung des Projekts muss gesichert sein.
  • In der Regel handelt es sich bei der Förderung durch die Deutsche bp Stiftung um eine Anteilfinanzierung.
  • Fördermittel dürfen nur für den im Zuwendungsbescheid festgelegten gemeinnützigen Zweck verwendet werden.
  • Innerhalb von vier Monaten nach Projektende ist der Verwendungsnachweis einzureichen.

Weitere Informationen