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Förderdatenbank der DSEE

Projektförderung der Bingo! Ehrenamtsstiftung NRW

Das Ehrenamt hat großartige Ideen für unser Miteinander! Jedoch stoßen Engagierte immer wieder auf Hürden, die ihren Einsatz ausbremsen. Hier setzt die Bingo! Ehrenamtsstiftung NRW an: Wir fördern ehrenamtliche Projekte mit Bezug zu Nordrhein-Westfalen und schaffen eine finanzielle Basis, damit gute Ideen und Projekte auch umgesetzt werden können – unkompliziert, transparent und mit klaren Regeln.

Wir sind davon überzeugt: Das Ehrenamt ist der Kitt unserer Gesellschaft und tragende Säule einer lebendigen, stabilen Demokratie. In NRW sorgt das freiwillige Engagement dafür, dass Vereine, Organisationen oder Initiativen eine große Vielfalt an Leistungen erbringen – über Milieus, Generationen und Herkunft hinweg. Das stärkt die Gemeinschaft und den sozialen Zusammenhalt. Damit sich dieses Engagement weiter entfalten kann, braucht es Menschen, die sich einbringen – sowie Projekte, die zeigen, was Ehrenamt bewirkt. Für genau solche Projekte bietet die Bingo! Ehrenamtsstiftung NRW Förderungen an.

Zielgruppen/Bedingungen

Die Stiftung fördert zeitlich begrenzte Projekte, die ganz oder in Teilen dafür Sorge tragen, dass ehrenamtliche Arbeit möglich, attraktiv und/oder sichtbar wird. Dabei gilt insbesondere: 

  1. Förderfähig sind Vorhaben, die einen klaren inhaltlichen, räumlichen oder wirkungsbezogenen Bezug zu Nordrhein-Westfalen aufweisen. 
  2. Es ist mindestens eine Fördersumme von 1.000,00 Euro (Mindestfördersumme) zu beantragen, wobei die Höhe der von der Stiftung zu gewährenden Fördersumme auf 5.000,00 Euro (Maximalfördersumme) begrenzt ist. Hierbei sind auch in einem Gesamtprojekt abgrenzbare Einzelmaßnahmen förderfähig, soweit die Projektfinanzierung im Übrigen sichergestellt ist. 
  3. Geltend gemacht werden können projektbezogene Sach- und Personalausgaben (d.h. Ausgaben, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem zu fördernden Projekt entstehen). 
  4. Das Projekt muss finanziell und konzeptionell im Förderantrag nachvollziehbar dargestellt sein. 
  5. Die Dokumentation des Projektverlaufs ist verpflichtend und einschließlich der Verwendungsnachweise in Bezug auf die erhaltenen Fördermittel einzureichen.

Antragsberechtigt zur Einreichung eines Förderantrages bei der Stiftung sind ausschließlich steuerbegünstigte Körperschaften im Sinne der §§ 51 ff. der Abgabenordnung sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts.

Die antragstellende Körperschaft muss gewährleisten, dass die beantragten Mittel der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung verwendet werden. Das ist insbesondere der Fall, wenn die Körperschaft ihre steuerbegünstigten Zwecke mithilfe ehrenamtlich tätiger Personen verwirklicht.

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Fortlaufende Förderung; pro Jahr ist 1 Antrag möglich.

Der Förderantrag ist digital über das Förderportal der Bingo! Ehrenamtsstiftung NRW einzureichen. 

Jedem Förderantrag sind folgende Antragsunterlagen bzw. -informationen beizufügen: 

  • Es ist darauf zu achten, dass der Nachweis der Steuerbegünstigung des Antragstellers aktuell ist 
  • bei förderfähigen Projekten außerhalb Nordrhein-Westfalens: Bestätigung des Sitzes des Antragstellers in Nordrhein-Westfalen 
  • Konkrete Darstellung des zu fördernden Projektes und des geplanten Einsatzes der konkreten Fördersumme 
  • Beantragung einer konkreten Fördersumme in Euro 
  • Benennung eines Projektverantwortlichen als Ansprechpartner auf Seiten des Antragstellers 
  • Verbindliche Erklärung zur Einhaltung der Fördervoraussetzungen nach diesem Leitfaden und der sonstigen durch die Stiftung vorzugebenden Auflagen und Bedingungen der Förderung